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Einwände gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 08.11.2012:

Zur Ratssitzung am 20. September 2012 stellte die Ratsfraktion DIE LINKE. einen Antrag, der aufgrund der Länge der Haushaltsreden von OB und Kämmerer nicht mehr behandelt werden konnte. In diesem Antrag sollte der Rat der Landeshauptstadt beschließen, dass die Verwaltung bis zum 26. Oktober 2012 Einwände gegen die CO – Pipeline erheben und BürgerInnen bei Einwänden unterstützen solle.

In diesem Antrag hieß es unter anderem: Seit Ende 2009 ist die CO-Pipeline des Konzerns Bayer MaterialScience AG fertig gestellt. In der 67 Kilometer langen Röhre will Bayer hochgiftiges Kohlenmonoxid von seinem Werk in Dormagen nach Krefeld-Uerdingen pumpen. Zum Teil befindet sich die Leitung für das giftige und geruchlose Gas in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Ein Abschnitt führt auch über Düsseldorfer Gebiet. Aufgrund von Baumängeln und nicht genehmigten Änderungen ist die Pipeline bis heute nicht in Betrieb. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Genehmigung für die Kohlenmonoxid-Pipeline im Mai 2011 gekippt. Seit Frühjahr 2010 bereitet Bayer MaterialScience AG ein neues Planänderungsverfahren vor, um die Veränderungen nachträglich zu legalisieren. In allen betroffenen Gemeinden und Kommunen konnten die BürgerInnen vom 22. August bis 21. September die Unterlagen einsehen und bis zum 26. Oktober sich schriftlich dazu äußern. Auch die Gemeinden und Kommunen konnten sich dazu äußern. Gleichzeitig lässt die NRW-Landesregierung mögliche technische und wirtschaftliche Alternativen zu der umstrittenen Kohlenmonoxid (CO-)Pipeline des Bayer-Konzerns durch externe Gutachter erneut prüfen.

Ermöglicht wurde der Bau durch ein Gesetz durch die damalige CDU/FDP Landesregierung. Im März 2006 wurde die so genannte "Lex Bayer" in den Landtag eingebracht. Dieses "Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“ schaffte die rechtliche Grundlage für die benötigten Enteignungen entlang der Trasse. Denn für diese muss ein öffentliches Interesse an einem Grundstück höher wiegen als das private. Einstimmig – auch mit den Stimmen von SPD und Grünen - und ohne Debatte hatte der Landtag damals das Gesetz beschlossen. Nur aufgrund des Widerstandes von BürgerInnen und Organisationen konnte bis jetzt die Inbetriebnahme gerichtlich gestoppt werden. Über 110.000 BürgerInnen sprachen sich in Unterschriftslisten gegen die Pipeline aus. Gleichzeitig wurden erhebliche Mängel aufgedeckt.

Die Ratsfraktionen von CDU, FDP, SPD und Grüne stellten dazu einen Ergänzungsantrag, so dass davon auszugehen ist, dass es eine breite Mehrheit im Rat gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline gibt.

In diesem Zusammenhang frage ich an:

  1. Welche Einwände hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline erhoben? 

  2. Wurden BürgerInnen bei Einwänden unterstützt? Wenn Ja, wie sah die Unterstützung aus? Wenn Nein, warum gab es keine Unterstützung?

Freundliche Grüße


Gilbert Yimbou


Antwort der Verwaltung durch Beigeordnete Stulgies:

Frage 1:

Welche Einwände hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline erhoben?

Antwort:

Die Stadt Düsseldorf wurde als Träger öffentlicher Belange von der Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 24.07.2012 um Stellungnahme zum Änderungsverfahren nach § 76 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) in Verbindung mit § 20 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen gebeten.
In der gesamtstädtischen Stellungnahme, die bis zum 14.11.2012 der Bezirksregierung Düssel-dorf vorliegen muss, sollen u.a. die folgenden Einwendungen der Bezirksvertretung 7 und der Feuerwehr (Amt 37) und des Gartenamtes (Amt 68) zur Inbetriebnahme der CO-Pipeline erhoben werden:

I. Geo-Grid-System
Die Verlegung der Geo-Grid-2-Matte erfolgt nicht in Bereichen, in denen bereits angeblich ein höherer Schutz gegen Beschädigungen erreicht wird, z.B. bei Unterquerungen von Fremdleitungen und Kabeln, besonders also an Straßenrand- und Straßenkreuzungsbereichen. Dies ist besonders kritisch im Bereich der Querung der Bundesstraße 7 im Einmündungsbereich des Gollen-bergweges in die Bergische Landstraße. Hier quert die Leitung nicht nur die vom Schwerlastverkehr stark beanspruchte B7, sondern auch die in den Straßenrandbereichen eingebrachten Versorgungsleitungen Hauptwasserleitung Df. – Wuppertal, Telefon -, Gas - und Stromleitungen. An diesen Stellen ist deshalb mit vermehrter Bautätigkeit zu rechnen. Des Weiteren beträgt die Entfernung zum nächsten Wohnhaus lediglich 12,50 Meter! Aufgrund der sich dadurch ergebenden Gefahren durch die COPipeline ist auch in diesen Bereichen der zusätzliche Schutz durch die Geo-Grid-2-Matte unumgänglich.

Generell dient diese Maßnahme alleinig der unbeabsichtigten Freilegung / Beschädigung der Rohrfernleitungsanlage. Weitere Szenarien sind möglich, werden durch die beschriebene Maßnahme aber nicht tangiert. Demzufolge betrachtet die Landeshauptstadt Düsseldorf für ihre Gefahrenabwehr weiterhin mögliche geringfügige und größere Leckagen sowie einen möglichen Vollbruch.

Die im Rahmen der Stellungnahme vom 28.09.2005 beschriebenen, nur stark eingeschränkten Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sowie die geäußerten Anregungen und Bedenken im gesamten Verlauf des Verfahrens behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

II. Lage der Rohrfernleitung
a) Südlich von Hubbelrath überquert die CO-Pipeline den Dahlhofbach. Zum Dahlhofbach gibt es für die Pipeline von Norden und Süden ein starkes Gefälle. Gleichzeitig verläuft die Pipeline an dieser Stelle parallel zur BAB 3. Von der Höhe der BAB-Fahrbahn zur Pipeline gibt es ebenfalls ein starkes Gefälle. Durch die jeweiligen Gefälle kommt es bei Regen zu erheblichen Ausspülungen. Zur Stabilisierung der Pipeline wurden keine Stützmauern in den Gefällen verbaut. Eine Verrutschung der Pipeline scheint daher auf Dauer nicht ausgeschlossen zu sein.

b) Die gelben Markierungspfosten tragen keine Hinweisschilder auf die CO-Pipeline. Es fehlt auch ein Hinweis auf eine Telefonnummer. Die Telefonnummer ließe sich nur ermitteln, wenn die betroffenen Bürger im Gefahrenfall einen Erdaushub bis zur Tiefe des Trassenbandes (ca. 1 Meter Tiefe) vornehmen würden, weil dieses Band mit der Notrufnummer bedruckt ist. Das wäre aber keine sachdienliche und ordnungsgemäße Gefahrenabwehr. Des Weiteren sollte überprüft werden, ob die Trassenführung ausreichend gekennzeichnet ist. Vor kurzem wurde ein Vorfall in Langenfeld bekannt, bei dem über der Pipeline ein Pfeiler in den Boden gerammt wurde. Folgenreiche Beschädigungen wären nicht auszuschließen. Im Bereich der Querung der Bundesstraße 7 im Einmündungsbereich Gollenbergsweg fehlt nicht nur die Geo-Grid – Matte (siehe I.), sondern auch irgendein Hinweis auf die Pipeline. Hier sind noch nicht einmal gelbe Markierungspfosten vorhanden.

c) Aus Sicht der Landeshauptstadt Düsseldorf erhöht sich durch die Abweichung zumindest das Risiko, dass bei Arbeiten an einer der benachbarten Leitung Beschädigungen hervorgerufen werden können bzw. eine gegenseitige Beeinflussung im Schadenfall erfolgen könnte.
Die genaue, geo-referenzierte Lage der CO-Pipeline ist der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt 37 für die Gefahrenabwehrplanung kostenlos auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP-CO-P) der Firma Bayer Material Science AG diesbezüglich zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Schreiben vom 12.07.2010 und vom 16.08.2011 Vorbehalte gegen den Entwurf des AGAP-CO-P (Stand 22.10.2008) geäußert wurden und immer noch bestehen, so dass es derzeit kein Einvernehmen zu dem zuvor genannten AGAP-CO-P gibt.

III. Rohrmaterial
a) Das verwendete Rohrmaterial erfüllt offensichtlich nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen. Das zur Herstellung verwendete Material eignet sich nicht zum CO-Transport, u. a. deshalb, weil es korrosionsanfällig ist. Die eingebauten Rohre haben mehrere Monate auf den Feldern gelagert, zum Teil offen in ausgehobenen Gräben auf den Feldern. Dadurch konnte über Wochen Wasser in die Rohre eindringen. Hierdurch setzte sich an den Rohren innen und außen Rost an. Diese angerosteten Rohre wurden ohne vorherige weitere Rostbehandlung verbaut.

b) In einigen Bereichen verlegte der Investor Rohre aus Stahlsorten, die nicht im Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 genehmigt waren. Teilweise weisen sie lt. TÜV-Bericht vom 03.05.2012, Tz. 6.3, keine Sicherheitswerte aus, wie sie in der TRFL gefordert werden.
Hinsichtlich des CO-Transportes und der Erdbeben-sicherheit hat der TÜV zwar keine Beanstandung erhoben, das Verhalten des Rohmaterials bei einem Unfall (Explosion) mit der nahezu unmittelbar neben der CO-Pipeline liegenden WINGAS-Erdgasleitung ist jedoch noch ungeklärt. An lokal begrenzten Stellen ist der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Regel-abstand zwischen COLeitung und Erdgasleitung geringfügig gemindert worden. Nach Feststellung von Fachleuten soll dies „keinen wesentlichen Einfluss“ auf die Sicherheit der CO-Leitung haben. Was heißt „wesentlich“?

IV. Schiebestationen
Die Schiebestation am Diepensieper Weg nördlich der Bergischen Landstraße ist nur mit einem etwa 2 Meter hohen Zaun geschützt. Es stellt sich die Sicherheitsfrage bei möglichen mutwilligen Zerstörungen. Eine bessere Sicherung nach außen ist unumgänglich.

Darüber hinaus wurde über Amt 68 als Untere Landschaftsbehörde der
Landschaftsbeirat bzgl. des Planänderungsverfahrens eingeschaltet. Die Untere
Landschaftsbehörde und der Landschaftsbeirat haben im anstehenden
Planänderungsverfahren zur Ertüchtigung der Leitung die Einhaltung der
artenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft und in der Stellungnahme gegenüber der
Bezirksregierung gefordert. Dieser Einwand betrifft jedoch nicht die Frage der
grundsätzlichen Inbetriebnahme.

Zusammenfassend bleibt nach wie vor festzustellen, dass aufgrund

  • der akuten und sofortigen Gefährdung von Menschen und Tieren im Nahbereich der Leitung bei einem Vollbruch,
  • der Verzögerung der Schadenerkennung durch die Überwachungssysteme,
  • der notwendigen Anfahrtszeiten alarmierter Einsatzkräfte an die Peripherie des Stadtgebietes und
  • deren zeitaufwendigen, aber zwingend erforderlichen Selbstschutzmaßnahmen weit vor der eigentlichen Leckagestelle durch Atemschutz und CO-Messungen

der Erfolg einer zeitnahen Fremdrettung von Personen im Nahbereich der Pipeline äußerst stark eingeschränkt ist. Daher besteht für die Anwohner nur über eine frühzeitige Sirenenwarnung eine begrenzte Möglichkeit, selbst in Gebäuden temporäre Sicherheit zu erlangen, bis von außen Hilfe geleistet werden kann oder die Gaswolke sich aufgelöst hat.

Deshalb hält die Landeshauptstadt Düsseldorf die Inbetriebnahme der CO-Pipeline – insbesondere wegen der Nähe zu einigen Wohngebieten – für äußerst problematisch und lehnt diese in Ermangelung an wirksamen Gefahrenabwehrmöglichkeiten durch die Landeshauptstadt Düsseldorf ab.


Frage 2:

Wurden Bürgerinnen / Bürger bei Einwänden unterstützt? Wenn ja, wie sah die Unterstützung aus? Wenn Nein, warum gab es keine Unterstützung?

Antwort:
Im Rahmen der Offenlage der Planänderungsunterlagen im Bauverwaltungsamt vom 22.08.-21.09.2012 bestand die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, bis zum 05.10.2012 schriftlich oder per Niederschrift Einwendungen zu erheben, die dann unverzüglich an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet worden wären. Es sind keine Einwendungen eingegangen.

Des Weiteren wurde im Beschwerdeausschuss ein Bürgerantrag zur Veröffentlichung des Sonderschutzplanes behandelt. Dieser Antrag wurde abschlägig beantwortet, da es gemäß Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) keine Offenlegungspflicht für Sonderschutzpläne gem. § 24 FSHG gibt. Die Ausarbeitung des Sonderschutzplanes konnte auch noch nicht abgeschlossen werden, da der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan der Bayer Material Science AG noch nicht abschließend vorliegt und noch nicht durch die Bezirkregierungen in Köln und Düsseldorf genehmigt wurden.

Weitere Bitten zur Unterstützung oder Einwände gab es seitens der Bürgerschaft nicht.

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