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Einwegplastikgeschirr bei Veranstaltungen und Außengastronomie

Umweltausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 21. Juni 2018:

Laut World Wide Fund for Nature (WWF) enthält jeder Quadratkilometer der Meere inzwischen hunderttausende Teile Plastikmüll. Seevögel, Fische und andere Meerestiere verwechseln diese Plastikabfälle mit Nahrung und nehmen diese dauerhaft auf. Über den Fischfang gelangen die Plastikpartikel mitsamt den darin angereicherten Schadstoffen auch in die menschliche Nahrung. Quelle der Verschmutzung sind Plastikverpackungen und Einwegprodukte wie Plastikgeschirr, die nicht recycelt wurden.                  

Der Anteil an tatsächlich recycelten Abfällen aus Privathaushalten und Industrie liegt in Deutschland laut der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft bei 31 bis 41 Prozent. Der Anteil der stofflichen Verwertung von Plastikabfällen liegt sogar bei nur etwa zwölf Prozent, so der Bericht des Rates für Nachhaltige Entwicklung.

Der Stadt Düsseldorf selbst ist laut Verwaltungsantwort auf die Anfrage der LINKEN im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen vom 06.02.2017 nicht bekannt, in welchem Umfang die über die „gelbe Tonne“ gesammelten Abfälle in den Anlagen von Duales System Deutschland tatsächlich recycelt, verbrannt oder ins Ausland exportiert werden. 

87 Prozent aller Plastikabfälle aus der EU wurden bisher in die VR China exportiert. Allein aus der Bundesrepublik kamen davon laut Branchendienst EUWID jährlich 760.000 Tonnen Plastikabfälle. Ein tatsächliches, umfängliches Recycling dieser Abfälle war nach Angaben von Greenpeace nicht nachprüfbar. Diesen Mülltourismus beendet die VR China jetzt einseitig, weil sie eine eigene Kreislaufwirtschaft aufbauen will, welche nur die im Land selbst entstehenden Plastikabfälle verarbeiten soll.                                                                                  

Es wird erwartet, dass die EU-Kommission zeitnah eine Richtlinie zur Vermeidung von Plastikmüll vorlegt. Die Kommission erwägt auch eine Steuer auf Plastik, um Einwegprodukte, wie beispielsweise Einweggeschirr, zu verteuern. Angesichts schlechter Recyclingmöglichkeiten, absehbarer EU-Regelungen sowie der Schäden für Umwelt und Gesundheit fragt DIE LINKE Ratsfraktion nach dem Stand der Überlegungen in der Stadtverwaltung über eine Reduktion des Einsatzes von Plastik-Einwegprodukten, insbesondere Geschirr.                

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Setzt die Stadt bei eigenen Veranstaltungen Einwegplastikgeschirr ein und plant sie eine Umstellung auf Geschirr aus nachwachsenden Rohstoffen oder vorzugsweise Mehrweggeschirr?                                
                                                                                        
  2. Plant die Stadt, darauf hinzuwirken, dass bei anlassbezogener Außengastronomie (z.B. anlässlich von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen) verstärkt Geschirr aus nachwachsenden Rohstoffen oder vorzugsweise Mehrweggeschirr verwendet wird?
     
  3. Plant die Stadt, darauf hinzuwirken, dass in der Außengastronomie (Imbissbetrieben) verstärkt Geschirr aus nachwachsenden Rohstoffen oder vorzugsweise Mehrweggeschirr verwendet wird?                                                                                  

Mit freundlichen Grüßen
 

Natalie Meisen                 Odd Krause                       Mai Nguyen

 

Antwort der Verwaltung am 21.06.2018 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Das für den Zeitraum 2016 bis 2020 beschlossene Abfallwirtschaftskonzept hebt hervor, dass Abfallvermeidung eine hohe Priorität hat.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf achtet daher darauf, bei eigenen Veranstaltungen ausschließlich Mehrweg zu verwenden. Wird bei eigenen Veranstaltungen - wie beispielsweise der Verleihung des Umweltpreises oder der Ehrung der Freiwilligen Feuerwehr und Berufsfeuerwehr, die jährlich im Rathaus stattfinden - neben Getränken auch etwas zu Essen angeboten, so wird auf ein Catering zurückgegriffen, das Gläser und/oder bei Bedarf das Mehrweggeschirr stellt.

zu Frage 2: Die Abfallentsorgungssatzung legt in § 5 Abs. 2 fest, dass bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum Speisen und Getränke nur in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden dürfen und Ausnahmen hiervon nur in begründeten Einzelfällen zulässig sind. Die Stadt stellt daher bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum über die Sondernutzungserlaubnis sicher, dass der jeweilige Veranstalter nach Möglichkeit Mehrwegge-schirr verwendet.

Die Stadt berät Veranstalter zudem und unterstützt sie auch bei der Suche nach geeigneten Lösungen. So gibt es für Getränke mittlerweile eine Palette an verschiedenen Mehrwegangeboten aus Glas oder Hartplastik, die je nach Veranstaltungsart und -größe geeignet sind. Bei Speiseangeboten sind Mehrweg-Konzepte jedoch wesentlich schwieriger umzusetzen, da es im Unterschied zu Trinkgefäßen bei Geschirr bisher nur wenige Mehrweg-Alternativen auf dem Markt gibt, die den Sicherheitsanforderungen und den praktischen Erfordernissen der verschiedenen Gastronomieangebote bei großen Veranstaltungen genügen. Auch Geschirr aus nachwachsenden Rohstoffen - beispielsweise die Papp-Schale für Bratwürste - ist nicht optimal, da Abfälle bei Veranstaltungen meist als Gemisch anfallen und ein Recycling dann nicht möglich ist. Selbst bepfandete Einweg-Becher aus biologischen Rohstoffen haben sich nicht bewährt: Sie sind theoretisch kompostierbar, werden von Kompostanlagen aber nicht angenommen, da die Kompostierung bei ihnen viel zu lange dauert. Da die Veranstalter aus diesen Gründen oftmals nachvollziehbar begründen können, warum eine Verwendung von Mehrweg-Geschirr bei Speisen im Einzelfall nicht darstellbar ist, ist die Mehrweg-Quote im Vergleich zu den Getränkebechern deutlich geringer.

zu Frage 3: Eine bindende rechtliche Möglichkeit, von Imbissbetrieben außerhalb von Veranstaltungen im öffentlichen Raum die Verwendung von Mehrweggeschirr zu fordern, gibt es nicht. Gelegentliche Vorschläge, für Einwegverpackungen als lenkende Maßnahme eine kommunale Verpackungssteuer zu erheben, wurden zuletzt vor etwa zwei Jahren im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetages unter Beteiligung des Umweltamtes geprüft: Eine rechtlich umsetzbare Option besteht demnach nicht.

Die Stadt wirkt darauf hin, dass Betriebe mit To-Go-Verkauf ausreichend Abfällbehälter in der Nähe des Gastronomiebetriebes aufstellen.

Die Stadt wirbt weiterhin intensiv für die Nutzung von Mehrwegbechern, derzeit besonders für Mehrweg-To-Go-Becher für Heißgetränke. Dies ist auch das Titelthema des diesjährigen Abfallkalenders.

 

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