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Entscheidungsgrundlagen für eine Anpassung der Quotierung des Handlungskonzepts Wohnungsmarkt schaffen

Rat

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 09.03.2023 (RAT/081/2023):

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Entscheidungsgrundlagen für eine Anpassung der Quotenregelung für den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau im Handlungskonzept Wohnungsmarkt (HKW) zu erarbeiten.

Ziel der Anpassung ist die Errichtung von wenigstens 15.000 Sozialwohnungen im Stadtgebiet innerhalb von zehn Jahren. Dies entspricht einer Verdoppelung des aktuellen Bestandes.

Dazu berechnet die Verwaltung die notwendige Quotenanpassung, bittet die Landesregierung um eine Aufstockung des Förderbudgets und führt parallel mit der Wohnungswirtschaft und anderen Akteuren am Wohnungsmarkt vorbereitende Gespräche zur Anpassung des HKW.

Abschließende Ergebnisse legt die Verwaltung dem AWM und dem Rat in den Sitzungen unmittelbar nach der Sommerpause vor.

Begründung:
Laut dem Datenblatt Wohnungsmarkt 2022 hat das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Düsseldorf für das Jahr 2021 ein globales Fördermittelbudget für die Wohnungsbauförderung und Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 60 Mio. Euro zugewiesen. Davon wurden durch Förderbewilligungen aber nur 41,5 Millionen Euro abgerufen.

Die geringe errichtete Zahl von 218 Sozialwohnungen in 2021 und 260 Sozialwohnungen in 2022 konnte den Verlust von 479 Sozialwohnungen innerhalb eines Jahres (2021) durch Auslaufen der Mietpreisbindung nicht ausgleichen.

Seit der Jahrtausendwende hat sich der Bestand an Sozialwohnungen in Düsseldorf auf knapp über 15.000 halbiert. Angesichts eines Anteils von nur noch 4,3 % Sozialwohnungen am Gesamtwohnungsbestand – bei steigendem Bedarf – muss dieser Verlust nach Überzeugung der LINKEN mittelfristig wenigstens ausgeglichen werden.

Das Datenblatt Wohnungsmarkt gibt klare Hinweise darauf, dass dies durch die derzeitige Quotenregelung im HKW nicht erreicht wird; im Gegenteil sinkt die Zahl der Sozialwohnungen weiter. Beim derzeitigen Tempo der Verluste, wird Düsseldorf bis zum Jahr 2031 fast zwei Drittel seiner aktuellen Sozialwohnungen verlieren.

Das lässt aus Sicht der LINKEN nur eine Schlussfolgerung zu: Die verbindliche Quote für die Errichtung von Sozialwohnungen in Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag (bzw. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag) muss deutlich angehoben werden.

Deshalb sollte der Rat die Verwaltung beauftragen, die theoretisch notwendige Korrektur der Sozialwohnungsquote im HKW zu errechnen und anschließend mit der Landesregierung über die notwendige finanzielle Förderung und mit der Wohnungswirtschaft über die Umsetzung zu sprechen.

Die Ergebnisse dieser Bemühungen können die kommunalen Gremien in den Stand versetzen, eine informierte Entscheidung über eine Anpassung des HKW zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                                Helmut Born


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

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