Erhöhung des Bestandes an barrierefreiem Wohnraum
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des AWM am 17.03.2014:
Aufgrund einer immer älter werdenden Bevölkerung gewinnt der barrierefreie Bau und Ausbau von Wohnungen auch in Düsseldorf immer mehr an Bedeutung.
Im Stadtentwicklungskonzept 2025+ heißt es dazu auf Seite 25: „Seit zehn Jahren wird die Barrierefreiheit in breiter Öffentlichkeit diskutiert. Im Baurecht gibt es nach wie vor keine ausreichenden Vorgaben, lediglich der öffentlich geförderte Wohnungsbau schreibt die Barrierefreiheit seit 1998 bei allen Neubauten vor. Es ist davon auszugehen, dass hier ein erheblicher Anpassungsbedarf besteht.“
Und an anderer Stelle (Seite 52): „Die barrierefreie Nutzung ist nur in 1 bis 2 Prozent der Wohnungen gegeben. Mit Blick auf die demografische Entwicklung besteht hier noch erheblicher Anpassungsbedarf.“
Vor diesem Hintergrund stellt die DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
- Welchen Bedarf an barrierefreiem Ausbau von Bestandswohnungen und barrierefreiem Neubau sieht die Verwaltung, d. h. welcher prozentuale Anteil von barrierefreien Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand müsste geschaffen werden und welche durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten sind dazu erforderlich?
- Welche Maßnahmen wird die Stadt ergreifen, um über das bisherige Maß hinaus den dringend erforderlichen barrierefreien Neu- und Ausbau von Wohnungen voranzutreiben?
- Wie kann sichergestellt werden, dass für über die Förderprogramme zum Abbau von Barrieren ausgebaute Wohnungen bei Nachvermietung nur Personen ausgewählt werden, welche diese barrierefreien Wohnungen dringend benötigen?
Freundliche Grüße
Peter Nowinski Mbulelo Dlangamandla Gesine Unger
