Umgang mit „Nonlinern“
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des ADIG am 16.01.2025 (ADIG/006/2025):
Laut einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes von 2023 waren 3,4 Millionen Deutsche zwischen 16 und 74 Jahren noch nie online. Diese sogenannten “Nonliner” machen etwa 6 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Besonders ältere Menschen sind aus verschiedenen Gründen ganz bewusst nicht online. Die 65- bis 74-Jährigen sind mit 17 Prozent die größte Gruppe an “Nonlinern”. Insbesondere ältere Frauen sind überproportional bei den Nonlinern vertreten. Bei den 45 bis 64-Jährigen sind es 5 Prozent. Aber auch bei den Jüngeren unter 45 waren 2 Prozent noch nie im Internet. Für all diese Menschen wird das Leben zunehmend schwieriger.
Die Digitalisierung erleichtert vieles. Allerdings werden immer mehr Dienste und Vorgänge nur noch online angeboten. Damit wird eine große Gruppe von Menschen faktisch ausgeschlossen bzw. ist auf Hilfe von anderen angewiesen und wird damit diskriminiert.
DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:
1. Bietet die Stadtverwaltung weiterhin und in Zukunft Leistungen Non-digital an? Wenn nein, wie werden Nonliner unterstützt, so dass diese Leistungen in Anspruch nehmen können?
2. Werden zusätzliche Kosten fällig, wenn sie auf herkömmlichem statt digitalem Weg in Anspruch genommen werden? Wenn ja, wie hoch fallen diese aus?
3. Welche Rechtsgrundlage besteht für die Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Internetzugang bzw. -nutzung bei den Kosten für städtischer Leistungen?
Mit freundlichen Grüßen
Chris Demmer
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Wagner:
Antwort zu Frage 1:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verantwortet die Daseinsvorsorge für alle Menschen, die in der Stadt leben. Entsprechend gilt es auch, Leistungen auf verschiedenen Zugangswegen anzubieten. Das Ziel ist, dass Menschen sich so kurz wie möglich mit dem „Gang zum Amt“ beschäftigen müssen. Hierzu gilt es, Zugänge zu städtischen Dienstleistungen für Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Landeshauptstadt eine zweigleisige Strategie:
1. Digitale Dienstleistungen weiter ausbauen, damit der Gang zum Amt komplett entfällt.
2. Zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Angebote vor Ort schaffen, damit der Gang zum Amt erleichtert und verbessert wird.
Als Beispiel für etablierte nicht digitale Angebote der Landeshauptstadt kann auf zwei Angebote des Amtes für Einwohnerwesen verwiesen werden, die diese Philosophie verdeutlichen:
Senioren-Vormittage in den Bürgerbüros
Nach erfolgreicher Erprobung im Jahr 2024 wird das Format der Senioren-Vormittage in den Stadtteil-Bürgerbüros nun im Jahr 2025 ausgebaut und für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen erweitert wird: An insgesamt vier Terminen können alle Menschen mit Behinderungen und Menschen über 60 Jahren ihre Anliegen schnell und einfach ohne Termin in neun Bürgerbüros im gesamten Stadtgebiet erledigen. Nachdem im vergangenen Jahr die Termine reihum angeboten wurden, wird das Angebot damit im Jahr 2025 vervierfacht.
Die kommenden Termine finden jeweils donnerstags von 8 bis 12 Uhr statt:
• 6. Februar 2025
• 8. Mai 2025
• 7. August 2025
• 6. November 2025
Außer-Haus-Service für mobilitätseingeschränkte Menschen
Als weiteres Serviceangebot bietet das Einwohnermeldeamt einen Außer-Haus-Service speziell für mobilitätseingeschränkte Personen an, die zum Beispiel in Düsseldorfer Alteneinrichtungen wohnen oder Zuhause betreut werden. Der Außer-Haus-Service kann einfach online, telefonisch über die ILD oder schriftlich beauftragt werden. Die Kolleg*innen melden sich nach der Kontaktaufnahme zwecks individueller Terminabstimmung und kommen dann zu Hause oder im Pflegeheim vorbei. Das Angebot ist eine wichtige und adressatengerechte Ergänzung zu dem sehr effizienten Terminvereinbarungssystem in den Düsseldorfer Bürgerbüros.
Beide Angebote zeigen: Die Landeshauptstadt setzt ein klares Zeichen für einen Bürgerservice, der für alle zugänglich ist und wird dies auch weiterhin tun. Dieser Strategie folgend, wird es auch in Zukunft Zugangswege für Menschen geben, die Leistungen auf nicht-digitalem Weg zu erledigen.
Antwort zu Frage 2:
Die Kostenstruktur städtischer Leistungen orientiert sich an den tatsächlich entstehenden Aufwänden für deren Bereitstellung (§ 5 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen).
Verwaltungsgebühren dürfen den Aufwand niemals überschreiten. Grundlage für sämtliche Gebühren ist die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf und der zugehörige Gebührentarif in der jeweils gültigen Fassung.
In Einzelfällen kann es zu Kostendifferenzen zwischen digitalen und analogen Verfahren kommen, zum Beispiel wenn zusätzliche Bearbeitungsschritte erforderlich sind. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend resultieren unterschiedliche Kosten jedoch immer nur aus sachlichen Erwägungen in Form von unterschiedlichem Aufwand (zeitlich, personell, finanziell).
Antwort zu Frage 3:
Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung und der Einführung digitaler Serviceangebote verfolgt die Stadt das Ziel, städtische Leistungen einfacher, schneller und effizienter zugänglich zu machen. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass diese Angebote keine Barrieren für Menschen schaffen, die das Internet nicht nutzen können oder möchten.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Internetzugang vorsieht oder erlaubt. Vielmehr handelt es sich in den meisten Fällen um unterschiedliche Zugangswege zu identischen Leistungen, die den individuellen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen sollen. Sollte der Aufwand für die Erbringung der Dienstleistung auf den verschiedenen Zugangswegen unterschiedlich hoch sein, so werden auch abweichende Kosten erhoben (siehe Antwort zu Frage 2).
