Ermäßigung für Studierende in städtischen Einrichtungen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 14. Juni 2018:
Die Stadt Düsseldorf bietet ein vielfältiges Angebot an Freizeitaktivitäten, welches sich über Kunst, Kultur und Sport erstreckt. Allerdings wird die Teilhabe an den unterschiedlichen Freizeitaktivitäten erschwert, wenn nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
In Düsseldorf wird Studierenden eine große Studienauswahl geboten, die Zahl der Studierenden steigt an. Laut Amt für Statistik und Wahlen studierten im Wintersemester 2017/2018 über 45000 Studierende an den Düsseldorfer Hochschulen.
Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten lassen auch die Studienbedingungen in Düsseldorf schwieriger werden. Das Studium wird für viele immer schwerer zu finanzieren. Mehr als zwei Drittel der Studierenden müssen neben dem Studium arbeiten.
Bei vielen reicht auch das nicht. Hier bleibt oftmals nur ein Studienkredit bei einer Bank, um das Leben und das Studium zu finanzieren. Viele Studierende haben daher hohe Schulden.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Welches Informationsangebot stellt die Stadtverwaltung bereit, um Studierende in einem Gesamtüberblick über Ermäßigungen in städtischen Einrichtungen zu informieren?
- Welche städtischen Einrichtungen bieten Ermäßigungen für Studierende an (aufgeschlüsselt nach Einrichtung, Höhe der Ermäßigung und evtl. Bedingungen wie Altersgrenze) und gibt es städtische Einrichtungen, die keine Ermäßigungen für Studierende anbieten? Falls ja, um welche handelt es sich und welche Gründe liegen hierfür jeweils vor?
- Wer entscheidet bei den jeweiligen Einrichtungen über die Einführung, den Umfang und die Bedingungen für Ermäßigungen?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
Antwort der Verwaltung am 14.06.2018 (Beigeordneter Lohe)
zu Frage 1: Die Stadt Düsseldorf informiert auf Ihrer Website www.duesseldorf.de über Ermäßigungen für Studierende in städtischen Einrichtungen in jeweiligen themenbezogenen Unterverzeichnissen z.B. für Kultur unter www.duesseldorf.de/kulturamt/ueber-uns/oeffnungszeiten-und-sonderkonditionen.html oder über Links zu weiteren Einrichtungen z.B. bezüglich der Eintrittspreise bei Schwimmbädern www.baeder-duesseldorf.de . Die städtischen Einrichtungen geben an den jeweiligen Kassen gern Auskunft über etwaige Ermäßigungen für Studierende.
zu Frage 2: Ermäßigungen für Studierende bieten folgende städtische Einrichtungen an:
Aquazoo/Löbbecke-Museum, Filmmuseum, Goethe-Museum, Heinrich-Heine-Institut,
Hetjens-Museum, SchifffahrtMuseum, Stadtmuseum, Theatermuseum, Palais Wittgenstein, Volkshochschule, Bürgerhaus Reisholz, Arena-Sportpark, Sportpark Niederheid, Bezirkssportanlage Wilhelm- Unger-Straße", Eisstadion Brehmstraße, Schloss Garath.
Keine Ermäßigungen für Studierende werden bei Führungen in Parkanlagen und in der Landschaft sowie im Forst und auf Friedhöfen angeboten, da die Teilnahmegebühren bei Führungen hier lediglich 2,50 Euro betragen. Die Angebote des Amtes für Soziales, die sich unmittelbar an Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Düsseldorf richten (wie beispielsweise Schuldner- und Insolvenzberatung, Beratungsleistungen des Pflegebüros, Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises), sind für alle Rat- und Hilfesuchenden regelmäßig kostenlos. Besonderer Ermäßigungsregelungen für Studierende bedarf es daher insoweit nicht. Die Freizeitstätte Garath bietet Veranstaltungen an, die entweder kostenfrei oder zu einem generell ermäßigten Betrag besucht werden können.
Wegen der Einzelheiten wird auf die anliegende Tabelle verwiesen.
zu Frage 3: Entscheidungen über Ermäßigungen liegen gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 20 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf beim Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf.
| Anfrage DIE LINKE | Ermäßigung für Studierende in städt. Einrichtungen | Stand: 11.06.2018 | ||
| Tabelle 1: | Städt. Einrichtungen MIT Ermäßigung | |||
| Name der Einrichtung | Höhe der Ermäßigung | Bedingungen (z.B. Altersgrenzen) | Entscheider über z.B. Umfang/Bedingungen für Ermäßigungen | Mitteilendes Amt (bitte Ordnungsziffer angeben, z.B 41) |
| Aquazoo/Löbbecke-Museum | 5,00 EUR statt 9,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| Filmmuseum | 2,50 EUR statt 5,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| Goethe-Museum | 2,00 EUR statt 4,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| Heinrich-Heine-Institut | 2,00 EUR statt 4,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| Hetjens-Museum | 2,00 EUR statt 4,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| SchifffahrtMuseum | 1,50 EUR statt 3,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| Stadtmuseum | 2,00 EUR statt 4,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| Theatermuseum | 2,00 EUR statt 4,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41 |
| Palais Wittgenstein | 4,50 EUR statt 8,00 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41/0/5 |
| Schloss Garath | 8,50 EUR statt 13,50 EUR | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 41/0/5 |
| Volkshochschule | 20% des Entgelts für Kurse und Seminare | Nachweis (Studierendenausweis) | Rat | 40/603 |
| Bürgerhaus Reisholz | bei einzelnen Vearnstaltungen 30% - 40 %, ansonsten kostenfrei | - Studenten - Menschen mit Behinderung - Düsselpassinhaber -Schüler | Rat | 51 |
| Arena-Sportpark, Sportpark Niederheid Bezirkssportanlage Wilhelm- Unger-Straße | Einzeleintritt: 1 EUR statt 3 EUR Abonnement 1 Jahr: 20 EUR statt 76 EUR Abonnement 3/4 Jahr: 15 EUR statt 57 EUR Abonnement 1/2 Jahr: 10 EUR statt 38 EUR Abonnement: 1/4 Jahr 5 EUR statt 19 EUR | Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahre sowie gegen Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises Schüler über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende gem. Berufbildungsgesetz vom 23.03.2005, Inhaber des Düsseldorf Passes, Inhaber der Ehrenamtskarte NRW, Personen die den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableisten | Rat | |
| Eisstadion Brehmstraße | Einzeleintritt: 1,30 EUR statt 2,80 EUR Abonnement/12er Karte: 13 EUR statt 28 EUR | Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahre sowie gegen Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises Schüler über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende gem. Berufbildungsgesetz vom 23.03.2005, Inhaber des Düsseldorf Passes, Inhaber der Ehrenamtskarte NRW, Personen die den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableisten | Rat | |
Tabelle 2: Städtische Einrichtungen OHNE Ermäßigung
| Name d. Einrichtung | Begründung, warum keine Ermäßigung gewährt wird | Meldendes Amt (bitte Ordnungsziffer angeben, z.B. 41 |
| Führungen in Parkanlagen und in der Landschaft sowie im Forst und auf Friedhöfen | Die Teilnahmegebühr beträgt lediglich 2,50 Euro pro Teilnehmer/in und Führung. Für Kinder bis 14 Jahren ist die Teilnahme kostenfrei. | 68 |
| Freizeitstätte Garath | Veranstaltungen sind kostenfrei bzw. grundsätzlich sind alle Preise bei Veranstaltungen ermäßigt. | 51 |
| Bürgerhäuser sonstige | s.o. | 51 |
