Fällung von Ersatzpflanzungen für satzungsgeschützte Bäume am Flughafen
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10.07.2025 (RAT/223/2025):
Am 18. Dezember 1986 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund des § 45 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf.1
Unter § 2 “Geschütze Bäume und verbotene Maßnahmen” ist in Abschnitt 3 der Satzung geregelt, dass Ersatzpflanzungen vor Fällungen geschützt werden, auch wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen.
In der Presse war am 04.05.2025 zu lesen, dass der Flughafen Düsseldorf ein neues Parkhaus an der Frachtstraße 28a mit 1.000 Plätzen plant. Bis 2026 soll das Parkhaus errichtet werden. Auf dem Grundstück waren zuvor 34 Jungbäume angepflanzt worden, die als Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Rahmen anderer Baumaßnahmen dienen.2
Die Bezirksvertretung 6 lehnte am 21.05. den entsprechenden Bauantrag Frachtstraße 28a (APS/051/2025) einstimmig ab; die Bezirksvertretung 5 stimmte am 25.05 dem Antrag einstimmig zu. Die Beschlussvorlage für den Bauantrag wird im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 25.06.2025 entschieden.
Bereits vor diesem Beschluss erfolgten jedoch Baumfällungen. Im Bauantrag APS/051/2025 heißt es: „Auf dem Grundstück wurden 34 Jungbäume, die als Ersatzpflanzung für bereits umgesetzte Maßnahmen gepflanzt wurden, gefällt.“
Fällungen von geschützten Bäumen, hier die 34 Ersatzpflanzungen, setzen nach § 5 Absatz (2) Baumschutzsatzung jedoch das Vorliegen einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheides voraus.3 Das Vorliegen eines Bauvorbescheids zum Zeitpunkt der Fällungen ist uns nicht bekannt.
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Lag für die Fällung der Ersatzpflanzungen an der Frachtstraße 28a ein Bauvorbescheid vor?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die vorzeitige Fällung der Ersatzpflanzungen für die Flughafen Düsseldorf GmbH?
3. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden in den Jahren 2020 bis 2025 nach Ausnahmeregelung des Landschaftsgesetzes oder anderen Gründen gefällt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren mit Nennung des Gesetzes/der Begründung)
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann
1 68.401 - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Landeshauptstadt Düsseldorf; https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-401
2 Düsseldorf: Flughafen plant neues Parkhaus mit 1500 Plätzen; https://rp- online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-flughafen-plant-neues-parkhaus-mit-1500-plaetzen_aid-126858535
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:
Antwort zu Frage 1:
Die Fällung der Bäume wurde nicht im Rahmen eines Bauvorbescheides geregelt.
Antwort zu Frage 2:
Bei den gefällten Bäumen handelte es sich um Bäume mit einem Stammumfang unter 80 cm, die als Ersatzpflanzungen für ein anderes Bauvorhaben nach der Baumschutzsatzung geschützt waren.
Der Vorhabenträger wird durch die Verwaltung zur Ersatzpflanzung der gefällten Bäume im Verhältnis 1:1 aufgefordert.
Die Flughafen Düsseldorf GmbH prüft aktuell die Möglichkeiten, durch Anpassungen des Bauvorhabens die verbliebenen Bäume zu erhalten sowie die bereits gefällten durch Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe zu ersetzen.
Antwort zu Frage 3:
Gemäß § 34 Absatz 1 und 2 Landesnaturschutzgesetz führen die Untere Naturschutzbehörden ein Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis mit allen festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Verzeichnis ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht:
https://maps.duesseldorf.de/?Zoom=3&Center=345447,5682755.2&Marker=&Rotati on=0&Background=bg_lubi&Layers=komkat&ExtentsUTM=&PointsUTM=&CirclesUTM =&Lang=de&Nt=false
Die Verwaltung führt keine Statistik über die Fällung von Ersatzpflanzungen.
