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Feuerwehrkartell

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 05.07.2012:

Das Bundeskartellamt schloss im Februar 2011 erfolgreich ein Bußgeldverfahren wegen Preis- und Quotenkartellbildung gegen die vier großen deutschen Feuerwehrlöschfahrzeugshersteller ab. In den Jahren 2001 bis 2009 soll es zu Kartellbildungen gekommen sein. Aus diesem Grund verhängte das Bundeskartellamt eine Millionenstrafe gegen die beteiligten Unternehmen.

In vielen Kommunen und anderen öffentliche Einrichtungen (z. B. auch Flughäfen), die ihre Fahrzeuge nicht zu marktüblichen, sondern zu kartellierten Preisen eingekauft haben, ist ein großer Schaden entstanden. Der Deutsche Städtetag erstellt ein Gutachten, um zu ermitteln, welche Schäden entstanden sind und wie die betroffenen Kommunen entschädigt werden können.

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Fragen:

  1. Hat die Landeshauptstadt Düsseldorf und/oder haben die städtischen Unternehmen seit dem Jahr 2000  Feuerwehrfahrzeuge von einem oder mehreren der involvierten Unternehmen gekauft?
    Wenn ja: wie hoch sind die Schäden für die Landeshauptstadt und deren städtischen Unternehmen?

  2. Erwägt die Landeshauptstadt Düsseldorf und/oder die städtischen Unternehmen Schadenersatzklage aufgrund der möglichen Mehrkosten durch die Kartellbildung seitens der Lieferanten?
    Wenn nein: warum nicht ?                            

Freundliche Grüße  


Gilbert Yimbou                Angelika Kraft-Dlangamandla


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Stulgies

Frage 1:
Hat die Landeshauptstadt Düsseldorf und / oder haben die städtischen Unternehmen seit dem Jahr 2000 Feuerwehrfahrzeuge von einem oder mehreren involvierten Unternehmen gekauft? Wenn ja, wie hoch sind die Schäden für die Landeshauptstadt und deren städtischen Unternehmen?

Antwort:
Seit dem Jahr 2000 sind insgesamt 63 Fahrzeuge bei den involvierten Unternehmen gekauft worden. Die Gesamtzahl der Fahrzeuge setzt sich aus 38 Löschfahrzeugen (Hilfeleistungslöschfahrzeuge und Tanklöschfahrzeuge), 14 sonstigen Fahrzeugen (z.B. Rüst- oder Gerätewagen) sowie 11 Drehleitern zusammen.

Bezogen auf die konkreten Beschaffungen ist in keinem Fall ein Anhaltspunkt zu erkennen, der einen Verdacht auf überhöhte Preise aufgrund von Kartellabsprachen begründen könnte.


Frage 2:
Erwägt die Landeshauptstadt Düsseldorf und / oder die städtischen Unternehmen Schadensersatzklage aufgrund der möglichen Mehrkosten durch die Kartellbildung seitens der Lieferanten? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Bekanntlich lässt der Deutsche Städtetag ein Gutachten erstellen, mit dem der mögliche Schaden untersucht wird. Dazu werden die entsprechenden Beschaffungen auch der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Kartellzeitraum ausgewertet. Die Ergebnisse müssen zunächst abgewartet werden. Ansprüche auf Schadenersatz können prozessual nur durchgesetzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beschaffungspreise auf Grund von Kartellabsprachen erhöht waren. Dies ist auf Grund der individuellen Ausstattung der Fahrzeuge relativ schwierig. Sofern das Gutachten des Städtetags hinreichende Erfolgsaussichten verheißt, wird auch eine Schadenersatzklage erhoben werden.

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