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Gebührenfreier Personalausweis für alle Düsselpass-Berechtigten

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Ratssitzung am 26.04.2012:

Personalausweise werden in Düsseldorf für alle Düsselpass-Berechtigten ab sofort kostenfrei ausgegeben. Anfallende Kosten werden von der Stadt Düsseldorf übernommen.

Begründung:
Laut § 1 des Personalausweisgesetzes sind BürgerInnen in Deutschland verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt demnach ordnungswidrig. Des Weiteren ist ein gültiger Personalausweis zur Feststellung der Identität obligatorisch, beispielsweise  bei der Beantragung von Transferleistungen im Jobcenter. Aufgrund dieser Verpflichtung und Notwendigkeit zum Besitz eines Personalausweises ist es nach Ansicht der Ratsfraktion DIE LINKE. notwendig, Personalausweise kostenfrei auszugeben, zumindest für alle Düsselpass-Berechtigten.

Dies war bis April letzten Jahres in Düsseldorf auch der Fall. Mit einem Runderlass vom 12.04.2011 (Az.: 13–38.03.06) wies dann allerdings das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW die Bezirksregierung Düsseldorf an, dass künftig Hartz IV-Betroffene keine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung bei der Beantragung von Personalausweisen mehr geltend machen können. Daraufhin wurde in Düsseldorf die Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines Personalausweises aus dem Vergünstigungskatalog für Düsselpass-BesitzerInnen gestrichen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW begründet den Erlass damit, dass im neuen Hartz IV-Regelsatz der Personalausweis bei den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben mit einem Betrag von 0,25 Euro monatlich (0,27 Euro für Kinder und Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres) enthalten ist. Daraus ergibt sich dann 3 Euro im Jahr und für die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises – also in 10 Jahren – insgesamt 30 Euro, wodurch die Gebühr gedeckt sei.

Diese Begründung trifft aber nur auf diejenigen zu, deren Personalausweis tatsächlich erst nach 10 Jahren ab In-Kraft-Treten der neuen Regelsatzberechnung abläuft. Wer früher einen neuen Ausweis braucht, konnte die jetzt theoretisch hierfür vorgesehen Cents noch nicht ansparen. Hinzu kommt, dass der Regelsatz politisch kleingerechnet wurde und viel zu niedrig bemessen ist, um die Kosten des täglichen Bedarfs decken zu können. Die Annahme, Betroffene könnten Teile ihres Regelsatzes ansparen, geht also völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Zu alledem kommt noch hinzu, dass die Gebühr für den neuen elektronischen Ausweis von 8 Euro auf 28,80 Euro erhöht wurde, also auf mehr als das Dreieinhalbfache.

Die Stadt Düsseldorf sollte – unabhängig von Bundes- oder Landesregelungen – dafür sorgen, dass Personalausweise für alle Düsselpass-Berechtigten kostenfrei ausgegeben werden.

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla            Gilbert Yimbou

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