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Gebührenregelung Anwohnerparken

Rat

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 17.05.2023 (RAT/172/2023):

DIE LINKE Ratsfraktion beantragt die Erhöhung der Gebühren für die Anwohnerparkausweise. Um die Gebühren sozial gerecht zu staffeln, soll die Gebühr nach Pkw-Gewicht und der Anzahl der Autos im Haushalt gestaffelt werden.

Die Einnahmen sollten zweckgebunden zur Finanzierung von multimodalen Mobilitätsstationen sowie zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und zum Ausbau von Fuß- und Radwegen genutzt werden.

  • 50 Cent pro Tag für Autos unter 1.300 kg
  • 1 Euro pro Tag für Autos, die schwerer sind als 1.300 kg
  • 1,50 Euro pro Tag für Autos, die schwerer sind als 2.000 kg
  • 1,50 pro Tag für Zweitwagen
  • 2 Euro pro Tag für jedes weitere Auto
  • Parkausweise für Schwerbehinderte bleiben weiterhin gebührenfrei.
  • Gebührendeckelung auf 30,70 Euro pro Jahr für Düsselpassinhaber:innen
  • Gebührendeckelung auf 50 Cents pro Tag für Bezieher:innen von BAföG oder Wohngeld und für Handwerks- und Pflegebetriebe
     

Begründung:
Düsseldorf hat sich ehrgeizige und notwendige Ziele gesetzt, um den Klimawandel aufzuhalten. Allerdings sind im Bereich Verkehr noch keine deutlichen Erfolge zu sehen.

Düsseldorf erstickt im Autoverkehr. Vor allem der Platzbedarf für parkende Autos wird zu einem zunehmenden Problem. Die Zulassungszahlen für private Kfz steigen ungebremst, Fahrzeuge werden immer größer.

Parkraumbewirtschaftung bedeutet neben den Parkgebühren für das Kurzzeitparken auch, die Gebühren für die Anwohnerparkausweise anzuheben. Damit wird es erstmals möglich, das knappe und wertvolle Gut des öffentlichen Raumes steuern zu können.

In sogenannten Parkraumbewirtschaftungszonen erhalten Anwohner:innen eine Ausnahmegenehmigung in Form eines Anwohnerparkausweises. Dessen Gebühr war jedoch bislang auf eine Höhe von max. 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt (GebOSt Nr. 265). Der Bundesrat billigte mit Inkrafttreten zum 1.10.2020 einen Gesetzesentwurf des Bundestages, der nun die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen oder dies den Kommunen selbst zu überlassen.

Bereits 2015 empfahl das Präsidium des Deutschen Städtetages, die Gebühren bis 200 Euro pro Jahr anzuheben. Im internationalen Vergleich sind bislang die Kosten für einen Bewohnerparkausweis in Deutschland sehr gering (Wien: 120 bzw. 90 Euro p. a. je nach Bezirk, Marseille: 160 Euro, Zürich: 290 Euro, Amsterdam: 535 Euro, Stockholm 827 Euro).

Es gibt verschiedene Ansätze zur Bestimmung der Bepreisung der Anwohnerparkausweise: Der Bodenrichtwert, die Herstellungs- und Wartungskosten, die vergleichbaren Kosten in umliegenden Parkhäusern.

Die vorgeschlagene Gebührenhöhe orientiert sich an ihrer verkehrspolitischen Wirkung, auf der Grundlage von sozialer Gerechtigkeit.

Die Staffelung nach Gewicht des Autos schließt auch Elektroautos mit ein, da diese genau so viel Platz benötigen wie Verbrenner. Auch wird mit dem Strom aus den Ladesäulen nicht ausschließlich Ökostrom in die Batterien fließen. Eine Antriebswende ist keine Verkehrswende. Denn weniger Autos in den Straßen sind die Grundlage für eine lebendige Stadt.

Die Verwendung der Einnahmen entscheidet über die Akzeptanz der Gebührenhöhe für Anwohnerparken mit.

Weniger Autos in den Straßen sind die Grundlage für eine lebendige Stadt. Die Akzeptanz für höhere Parkgebühren steigt, wenn parallel Ideen und Konzepte zur Umgestaltung und Neunutzung der gewonnenen Flächen erarbeitet und zügig umgesetzt werden. So wird die gewonnene Lebensqualität erlebbar. Denn wo weniger Autos fahren und parken, ist die Luft besser und der Lärm geringer. Die Menschen sind sicherer unterwegs und haben mehr Platz für Begegnungen, zum Verweilen und Reden. Wo keine Parkplätze den Boden versiegeln, können Parks und Spielplätze entstehen. Verkehrsplanung für eine gesündere Stadt, die nicht vom Autoverkehr dominiert wird, sondern für die Bürger:innen da ist, braucht neue Stellschrauben.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel                           Sigrid Lehmann


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

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