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Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhalten

DIE LINKE.Düsseldorf und SPD-Fraktion Düsseldorf

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf und der SPD-Fraktion Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 23. Mai 2019:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf setzt sich dafür ein, dass die Gemeinnützigkeit von Vereinen, die an  der politischen Willensbildung und der Gestaltung der öffentlichen Meinung mitwirken, erhalten bleibt.

Der Rat fordert Landes- und Bundesregierung auf, durch entsprechende Änderungen von Gesetzen und Verordnungen dafür Sorge zu tragen, dass dieses Ziel erreicht wird.

Begründung:
Eine vielseitige politische Zivilgesellschaft belebt unsere Demokratie. Sie fördert die Meinungsbildung und regt im Interesse des Gemeinwohls Debatten an. Sie gibt mehr Menschen die Chance, sich am gesellschaftlichen und politischen Geschehen zu beteiligen. Sie hilft, die Rechte, Meinungen und Interessen jener zu stärken, die selbst nicht laut genug ihre Stimme erheben können. Sie ist ein Korrektiv zu eigennützigen Lobby-Interessen und zu vorschnellen politischen Entscheidungen – Protest hat schon oft Fehlentscheidungen verhindert oder politische Entscheidungen besser gemacht. Demokratie braucht eine sich einmischende Zivilgesellschaft. Doch Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig politisch äußern, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

So berichtet die Presse von Schreiben nordrhein-westfälischer Finanzämter an Gliederungen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), in denen mit einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA gedroht wird. Mit einer Aberkennung dieser Gemeinnützigkeit würde eine Organisation in ihrem Ansehen geschädigt und in ihren Wirkungsmöglichkeiten behindert, welche sich für die Bewahrung der Lehren aus der Zeit des Naziregimes einsetzt.

Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes wird aktuell die Gemeinnützigkeit von Attac in Frage gestellt. Nachdem das Hessische Finanzgericht der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Frankfurt stattgegeben hat, wies das Bundesfinanzministerium das Finanzamt an, beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Der Bundesfinanzhof hat den Urteilsspruch aufgehoben und das Verfahren an das Hessische Finanzgericht zurück verwiesen.

Sollte Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, ist nicht nur die Existenz von Attac, sondern einer Vielzahl weiterer zivilgesellschaftlichen Organisationen gefährdet, die ebenfalls politische Willensbildung befördern. So stellt z. B. Campact mit Hinweis auf das Verfahren gegen Attac zurzeit keine Spendenquittungen mehr aus, da die Organisation befürchtet, bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit für mehrere Jahre Steuern nachzahlen zu müssen. Campact bezeichnet sich selbst als Bürgerbewegung, die den sozialen, ökologischen und demokratischen Fortschritt vorantreibt - für eine Welt, in der alle Menschen in Frieden leben und ihre Freiheit verwirklichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla           Lutz Pfundner                        Markus Raub

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