Haushaltsantrag: Beherbergungssteuer prozentual berechnen
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 12.12.2024 (RAT/451/2024):
Produkt: 6161101 Zeile: 1 Konto: 40350000
Anstelle einer pauschalen Abgabe von 5 Euro pro Übernachtung erhebt
Düsseldorf ab dem 01.01.2025 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 7,5 v.
H. des Übernachtungspreises.
Die Beherbergungssteuersatzung wird dazu entsprechend angepasst:
„§ 3 (2) Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 7,5 v. H. des Übernachtungspreises. Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 5 EUR.“
Im Teilergebnisplan ist entsprechend der Haushaltsansatz für das Konto 40350000 in 2024 ff. zu erhöhen.
Begründung:
2023 beschloss der Düsseldorfer Stadtrat die Einführung einer Beherbergungssteuer.
Eine solche Steuer in unterschiedlicher Höhe erheben laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) offiziell 30 Kommunen.1 Dortmund und Flensburg erheben 7,5 % des Bruttoübernachtungspreises, Dresden 6%, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg, Köln und Potsdam 5%.
DIE LINKE Ratsfraktion fragte vor der Einführung der Beherbergungssteuer an (RAT/245/2023), wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen der Stadt aus der Steuer bei der Anwendung unterschiedlicher Hebesätze wären. Die Kämmerei äußerte auf Nachfragen zur ursprünglichen Verwaltungsantwort, dass bei einer Bettensteuer von 7,5 v. H. auf den Übernachtungspreis Einnahmen von 37,5 Mio. Euro jährlich zu erwarten sind.
Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus der Beherbergungssteuer beträgt im Ergebnisplan für 2024 ff. jedoch nur 11 Mio. Euro. Dies führen wir auf den Umstand zurück, dass in Düsseldorf nur pauschal 5 Euro je Übernachtung erhoben werden – eine Suite im Steigenberger kostet gleichermaßen 5 Euro Beherbergungssteuer wie eine Übernachtung in der Jugendherberge oder auf dem Campingplatz. Das halten wir für keine gerechte Besteuerung.
Die Umstellung auf eine prozentuale Besteuerung würde außerdem Mehreinnahmen von über 26 Mio. Euro jährlich ermöglichen. Deshalb beantragt DIE LINKE Ratsfraktion die Umstellung der Beherbergungssteuer auf einen Satz von 7,5 v. H. durch Änderung der Satzung.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann
1https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
