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Höhe und Kosten für eine weiteres Frauenhaus

Rat

Anfrage des Ratsmitglieds Matthias Poczatek zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/035/2026):

Die Kapazitäten der Düsseldorfer Frauenhäuser sind voll ausgelastet. Eine Anfrage der Linken (AGS/028/2025) ergab, dass im Jahr 2024 deshalb in 260 Fällen Frauen nicht aufgenommen wurden. Eine Anfrage der Linken zum Stand der notwendigen Erweiterung der Kapazitäten durch die Einrichtung eines dritten Frauenhauses (AGS/044/2025) wurde dahingehend beantwortet, dass mit Finanzmitteln des Landes NRW für das Frauenhaus erst ab 2028 gerechnet werden darf.

Am 23.11.2025 kündigten dann die Stadt Düsseldorf und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) gemeinsam an, dass sie zeitnah die Einrichtung eines drittens Frauenhauses in Düsseldorf anstreben.

Wenn dieses Vorhaben in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll, müssen entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Ich frage an:

1. Wie groß soll die Kapazität dieses neuen Frauenhauses sein?

2. Wie hoch wäre schätzungsweise der städtische Zuschussbedarf für ein drittes Frauenhaus mit bzw. ohne Beteiligung des Landes NRW?

3. Wie gestalten sich die konkreten Umsetzungspläne der Stadt? (Beispielsweise Finanz- -und Zeitplanung; Räumlichkeiten.)

Freundliche Grüße
Matthias Poczatek


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:
Das Amt für Soziales und Jugend hat in den vergangenen zwei Jahren anhand des 2018 durch das Land NRW in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bedarfserhebung der Firma Zoom GmbH eine örtliche Mehrbedarfsberechnung durchgeführt. Anhand dieses örtlichen Mehrbedarfs ergab sich das Konzept für ein Frauenhaus mit mindestens acht Familienplätzen, also für acht Frauen und deren Kinder.

Das dritte Frauenhaus wird, abhängig von der finalen Raumplanung, über mindestens acht weitere Familienplätze verfügen. Dies entspricht auch den Fördervoraussetzungen des Landes NRW.

Antwort zu Frage 2:
Die Finanzierung eines Frauenhauses setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen, u.a. aus einer Landesförderung für Personal- und Sachkosten und Einnahmen aus Transferleistungen und zu einem geringen Anteil aus Bußgeldern. Darüber hinaus gibt es bei Notwendigkeit eine freiwillige Zuwendungsförderung der Kommune.

Laut den Berechnungen zur Erstellung des Konzeptes für die Weiterentwicklung der Hilfestruktur für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder aus dem Jahr 2022, belaufen sich die qualitativ geschätzten Gesamtkosten von Miete und Mietnebenkosten, Personalkosten und Sachkosten auf jährlich circa 431.000 Euro. Für eine aktuelle Berechnung müssten die entsprechenden Entwicklungen des Mietpreisspiegels und die Tariferhöhungen miteinbezogen werden.

Der städtische Zuschussbedarf würde sich daran bemessen, wobei die Transferleistungen in Abzug zu bringen wären.

Eine seriöse Schätzung für den städtischen Zuschussbedarf für das dritte Frauenhaus kann derzeit noch nicht abgegeben werden. Das Amt für Soziales und Jugend befindet sich aktuell in Kooperation mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung in einem engen Austausch mit den beiden weiteren Projektbeteiligten, der Eigentümerfamilie der Immobilie sowie der AWO als zukünftigen Träger.

Der derzeitige Projektstand befindet sich allerdings noch in einer Verhandlungsphase, in der eine qualitativ geeignete Schätzung der Kosten durch Umbau-, Vorbereitungs- und Ausführungsmaßnahmen nicht zulässig wäre.

Antwort zu Frage 3:
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 2 erwähnt, befindet sich das Amt für Soziales und Jugend in Kooperation mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung im konstruktiven Austausch mit allen weiteren Projektbeteiligten. Die Immobilie wurde sowohl von dem Träger als auch der Stadt als geeignet eingestuft und es wurde mit der Eigentümerfamilie eine entsprechende mündliche Vereinbarung über gemeinsame weitere Planungen getroffen.

Derzeit befasst sich das Amt für Soziales und Jugend mit der Aufstellung einer detaillierten Projektplanung zu den derzeitig identifizierten Themenfeldern. In der Zwischenzeit finden regelmäßige Austausche mit den Projektbeteiligten, insbesondere mit der Eigentümerfamilie und der AWO als zukünftigem Träger des dritten Frauenhauses statt. Das Ziel der Projektplanung ist weiterhin die Inbetriebnahme des dritten Frauenhauses im laufenden Kalenderjahr.
 

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