Zum Hauptinhalt springen

Hotelunterbringung von Wohnungslosen im Winter 2020/2021

Ratsfraktion

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020:

Zu Beginn der Corona-Pandemie mietete die Stadt Düsseldorf verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen in Hotels an, um die städtischen Notschlafstellen zu entlasten. Eine Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten ist besonders angesichts der Abstandsgebote von 1,5 m angezeigt, die ansonsten kaum eingehalten werden können. Wenn nur noch 2 statt ehemals 4 Personen ein Zimmer gemeinsam belegen können, führt diese Belegungsstruktur im Zweifel zu einer Unterversorgung von Notschlafstellen.

Der nahende Winter macht vielen Wohnungsloseninitiativen nun noch größere Sorgen, da die (coronabedingten) Notlagen von obdachlosen Menschen sich möglicherweise verschärfen. Die Stadt muss mit allen beteiligten AkteurInnen nun genau planen, wie eine lückenlose Versorgung der obdachlosen Menschen gewährleistet werden kann. Dazu muss in einem ersten Schritt transparent dargelegt werden, wie der Planungsstand und die Nutzungsmöglichkeiten von städtischer Seite bisher aussehen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Hotels und Hotelzimmer plant die Stadt Düsseldorf anzumieten beziehungsweise hat sie derzeit angemietet, um obdachlose Menschen unterzubringen? Bitte nach Bedarf (auch nach Geschlecht), Angebotsdauer sowie bestehenden und geplanten Anmietungen aufschlüsseln.
     
  2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hotelzimmer? Bitte nach Zugangsvoraussetzungen und Ausschlusskriterien aufschlüsseln.
     
  3. Gewährleisten diese städtischen Unterbringungsangebote ausreichenden Schutz vor dem Coronavirus SARS CoV-2, indem beispielsweise die entsprechenden Abstandsgebote (Einzel- oder maximal Doppelbelegung) und Hygienevorkehrungen eingehalten werden können?


Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla        Helmut Born 

 

Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Zu Frage 1:
Aktuell hat die Stadtverwaltung 8 Hotelobjekte angemietet, von denen 7 klassische Hotels sind sowie ein Objekt, bei welchem es sich um ein ehemaliges Hotel der Evangelischen Landeskirche handelt, welches zum Jahresende aufgegeben werden muss.

Insgesamt werden aktuell 188 Personen untergebracht. Ein Hotel fungiert dabei exklusiv für Frauen (24 Plätze) sowie ein weiteres für Familien und/oder Alleinerziehende mit Kindern (36 Plätze). Darüber hinaus werden Paare sowie besonders schutzbedürftige Personen wie beispielsweise LGBTQ* untergebracht. Das Angebot besteht seit Pandemiebeginn im Frühjahr und wurde sukzessive modifiziert und an die jeweiligen Bedingungen angepasst.

Zu Frage 2:
Eine Aufnahme erfolgt analog der Kriterien der Notschlafstellen im Stadtgebiet, d.h. die Personen müssen obdachlos sein. Es gilt eine allgemeine Hausordnung. Vorwiegend erfolgt die Belegung der Hotels aus den Notschlafstellen heraus. Ausschlusskriterien im Vorfeld stellt lediglich starker, aktiver Drogenkonsum (hier Verweis der Klient*innen an Drogenhilfezentrum e.V.) sowie akute Selbst- und Fremdgefährdung dar.

Zu Frage 3:
Ja. In allen Hotels erfolgt eine Einzel- bzw. maximale Doppelzimmerbelegung (Ausnahme: Familienverbund). Zudem werden alle Bewohner*innen regelmäßig mit Mund-Nase-Schutz ausgestattet. Desinfektionsmittel steht bereit. Aushänge in mehreren Sprachen sensibilisieren für das Thema und den Umgang mit dem Virus. Auf allen „Verkehrswegen“ innerhalb der Hotels (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, etc.) ist eine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben.

Zurück zum Kopf der Seite