Immobilienhandel
Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 13.12.2018:
Im Entwurf des städtischen Haushaltsplans für 2019 sind folgende Positionen zu ändern:
Immobilienhandel
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
Grundstückshandel
Diese Position ist für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 auf 0 zu setzen.
Immobilienhandel
Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Grundstückshandel
Diese Position ist für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 auf jeweils 40.000.000.- Euro zu setzen.
Immobilienhandel
Sonstige ordentliche Erträge
Erträge aus Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden
Diese Position ist für die Jahre 2019, 2020,2021, 2022 auf jeweils 0 zu setzen.
Die laufenden Investorenauswahlverfahren zur Veräußerung städtischer Grundstücke sind einzustellen.
Begründung:
Oberbürgermeister Geisel hat in seiner Haushaltsrede bei Einbringung des Haushaltsentwurfs 2019 die Absicht geäußert, durch die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWD) in den nächsten fünf Jahren tausende zusätzliche kommunale Wohnungen zu errichten. Zu diesem Zweck, so der Oberbürgermeister, soll geprüft werden, welche Grundstücke, die vor drei Jahren kurzfristig als Grundstücke für die Flüchtlingsunterbringung identifiziert wurden, in kurzer Frist von der SWD mit bezahlbaren Wohnungen bebaut werden können.
DIE LINKE Ratsfraktion begrüßt diese Absicht als einen ersten Schritt. Der privatwirtschaftliche Wohnungsbau kann den Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen in Düsseldorf nicht beheben. Laut der Auskunft der Verwaltung auf eine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE hat sich die Anzahl der Sozialwohnungen der SWD von 2008 bis 2017 von 2.386 auf 1.555 verringert. Selbst eine von Bürgermeister Scheffler ins Spiel gebrachte Erhöhung der Förderquote auf 100 Prozent würde das Problem der zeitlichen Begrenzung einer Mietpreisbindung nicht lösen.
Auch ehemalige Gewerbegebiete sind mittlerweile zum Gegenstand von Wohnungsspekulation geworden. Darum dringt DIE LINKE auf einen völligen Stopp der Verkäufe städtischer Grundstücke. Städtische Grundstücke sollten ausschließlich in stark ermäßigter Erbpacht an die SWD vergeben werden. Eine Übertragung in den Besitz der SWD müsste mit einem Kooperationsvertrag zwischen Stadt und SWD verbunden werden, um eine spätere Privatisierung auszuschließen.
Um kommunalen Wohnungsbau dauerhaft zu sichern, ist es darum erforderlich, dass die städtischen Baugrundstücke im Besitz der Stadt verbleiben und der SWD für den kommunalen sozialen Wohnungsbau lediglich zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss die Stadt Grundstücke für bezahlbaren kommunalen Wohnungsbau hinzukaufen. Darum sollten jährlich 40 Millionen Euro für Grundstückskäufe in den Haushalt eingestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
