Inbetriebnahme der CO-Pipeline verhindern
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 20.09.2012:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dass die Verwaltung bis zum 26. Oktober 2012 Einwände gegen die CO – Pipeline erhebt und BürgerInnen bei Einwänden unterstützt.
Begründung:
Seit Ende 2009 ist die CO-Pipeline des Konzerns Bayer MaterialScience AG fertig gestellt. In der 67 Kilometer langen Röhre will Bayer hochgiftiges Kohlenmonoxid von seinem Werk in Dormagen nach Krefeld-Uerdingen pumpen. Zum Teil befindet sich die Leitung für das giftige und geruchlose Gas in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Ein Abschnitt führt auch über Düsseldorfer Gebiet. Aufgrund von Baumängeln und nicht genehmigten Änderungen ist die Pipeline bis heute nicht in Betrieb. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Genehmigung für die Kohlenmonoxid-Pipeline im Mai 2011 gekippt. Seit Frühjahr 2010 bereitet Bayer MaterialScience AG ein neues Planänderungsverfahren vor, um die Veränderungen nachträglich zu legalisieren. In allen betroffenen Gemeinden und Kommunen können die BürgerInnen vom 22. August bis 21. September die Unterlagen einsehen und bis zum 26. Oktober sich schriftlich dazu äußern. Auch die Gemeinden und Kommunen können sich dazu äußern. Gleichzeitig lässt die NRW-Landesregierung mögliche technische und wirtschaftliche Alternativen zu der umstrittenen Kohlenmonoxid (CO-)Pipeline des Bayer-Konzerns durch externe Gutachter erneut prüfen.
Ermöglicht wurde der Bau durch ein Gesetz durch die damalige CDU/FDP Landesregierung. Im März 2006 wurde die so genannte "Lex Bayer" in den Landtag eingebracht. Dieses "Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“ schaffte die rechtliche Grundlage für die benötigten Enteignungen entlang der Trasse. Denn für diese muss ein öffentliches Interesse an einem Grundstück höher wiegen als das private. Einstimmig – auch mit den Stimmen von SPD und Grünen - und ohne Debatte hatte der Landtag damals das Gesetz beschlossen. Nur aufgrund des Widerstandes von BürgerInnen und Organisationen konnte bis jetzt die Inbetriebnahme gerichtlich gestoppt werden. Über 110.000 BürgerInnen sprachen sich in Unterschriftslisten gegen die Pipeline aus. Gleichzeitig wurden erhebliche Mängel aufgedeckt:
- Die Erdbebensicherheit des Projekts ist nicht ausreichend geprüft worden.
- Bei der CO-Leitung sind an 90 bis 100 Stellen Trassenabweichungen von mehr als einem Meter festgestellt worden.
- Die Sicherheitsmatten, die die Leitung vor Beschädigungen schützen sollen, sind nicht überall breit genug.
- Abweichungen gibt es auch bei der verwendeten Stahlsorte und beim Material der Mantelrohre.
- Im Vergleich zu ähnlichen Leitungen, beispielsweise in den Niederlanden, sind die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend, so dass im schlimmsten Fall eines Bruchs tausende Menschenleben gefährdet sind.
Die Gefährlichkeit des geruchlosen Gases Kohlenmonoxid ist hinlänglich bekannt. Bei einem Unfall oder bei einem Loch oder gar einem Bruch der Pipeline sind Menschenleben akut gefährdet, das musste auch Umweltdezernentin Stulgies in der Ratssitzung am 30. September 2010 einräumen:
„Bezogen auf unterschiedliche Witterungen ergibt sich nach Auswertung der Ausbreitungsberechnungen des Betreibers bei einem Vollbruch eines solchen Segmentes ein Nahbereich mit höchster Gefährdung im Umkreis von 100 m – das gilt bei indifferenter Wetterlage mit einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s – bis 300 m; das gilt bei stabiler Inversionswetterlage mit einer Windgeschwindigkeit von 1 m/s. Die in diesem Bereich vorhandenen CO-Gaskonzentrationen führen zu lebensbedrohlichen Schädigungen bis hin zum Tod, wenn nicht unverzüglich Atemschutz getragen und der Gefahrenbereich verlassen wird. Ein realer Rettungseinsatz ist deshalb nahezu unmöglich. … Die Ungenauigkeiten dieser Leck-Detektionstechniken sowohl bezogen auf die Reaktionszeit des Systems als auch auf die Eingrenzung der Leckstelle führen zu einer verzögerten Schadenserkennung. Dieser Zeitverlust bis zur Alarmierung der erforderlichen Rettungskräfte und bis zum Heranführen der Kräfte mit entsprechenden Maßnahmen zum Eigenschutz kann im Nahbereich zu einem verzögerten Rettungseinsatz führen. Erhebliche Personenschäden sind dann nicht auszuschließen.“
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
Der Antrag konnte am 20. September nicht im Stadtrat behandelt werden aufgrund der überlangen Haushaltsreden von OB Elbers und des Kämmerers Abrahams
