Kein Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt
Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 22. Februar 2018:
Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen werden bei Neuabschluss oder Pachtverlängerung um eine Klausel ergänzt, durch welche sich die Pächterinnen und Pächter zu einem vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auf den betreffenden Flächen verpflichten.
Begründung:
Der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden in der Landwirtschaft gefährdet die Gesundheit und trägt zum Artensterben bei. Darum sollten diese Stoffe auf landwirtschaftlich genutzten städtischen Flächen nicht eingesetzt werden.
Das Herbizid Glyphosat tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Glyphosateinsatz überlebt. Glyphosat wird auf 40 Prozent der deutschen Ackerflächen eingesetzt und trägt damit erheblich zum Rückgang der pflanzlichen Artenvielfalt bei. Bei einer BUND-Studie im Juni 2013 waren 70 Prozent der Urinproben deutscher Großstädter mit Glyphosat belastet. Auf Menschen und Tiere wirkt Glyphosat laut der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „wahrscheinlich krebserregend“ und „genotoxisch“ (erbgutschädigend). Mit der Zustimmung von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) hat die EU-Kommission am 27. November 2017 dem Hauptanbieter Monsanto ermöglicht, weitere fünf Jahre lang mit diesem gefährlichen Totalherbizid legal Profit zu machen.
Neonicotinoid-Insektizide haben sich in zahlreichen wissenschaftlichen Studien als mitverantwortlich für das Sterben von Bienenvölkern gezeigt. Der Einsatz bestimmter Neonicotinoide in der Landwirtschaft wurde durch die EU daher bereits verboten; grundsätzlich sind die noch zugelassenen Neonicotinoide aber nicht weniger schädlich.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Meisen Odd Krause
