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Kein Raum für die Relativierung des Nationalsozialismus

Rat

Antrag der Ratsfraktionen SPD/Volt und DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/029/2026):

Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Hausverbot für Björn Höcke, MdL Thüringen, für alle Räumlichkeiten in Besitz oder Anmietung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erlassen.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Düsseldorfer Kreisverband der AfD darauf hinzuweisen, dass Veranstaltungen mit Herrn Höcke in Räumlichkeiten der LHD infolge dieses Hausverbotes nicht mehr durchführbar und daher abzusagen sind.

Erfolgt die Absage der Veranstaltung durch die AfD nicht, wird der bestehende Mietvertrag der LHD mit der AfD für eine Veranstaltung mit Herrn Höcke im Kulturhaus Süd einseitig gekündigt.

Begründung:
Der thüringische AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Björn Höcke wird wegen seiner Standpunkte und Aktivitäten von Sozialwissenschaftler:innen, Geschichtswissenschaftler:innen und auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einhellig als rechtsextrem eingestuft.1 Er ist vor allem durch seine geschichtsrevisionistischen und relativierenden Äußerungen zum Nationalsozialismus auffällig geworden.

Von seiner Haltung zum Nationalsozialismus zeugt auch seine Nähe zur Partei NPD/Heimat. Höckes Autorenschaft von Artikeln in einer NPD-Zeitschrift unter Pseudonym wird vom BfV als „nahezu unbestreitbar“ beurteilt.2 Regelmäßige Kontakte Höckes zum NPD/Heimat-Vorstandsmitglied Thorsten Heise sind bezeugt.3

Die bekanntesten Beispiele von Höckes fortlaufenden Versuchen, die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren, waren die Bezeichnung der deutschen Erinnerungskultur als „dämlicher Bewältigungspolitik“ und des Berliner Holocaust-Mahnmals in Berlin als „Denkmal der Schande“.4

Aus dem breiten Spektrum von NS-nahen Äußerungen und Positionen Höckes hat der Gebrauch einer verbotenen Losung der Sturmabteilung der NSDAP zweimal zur rechtskräftigen Verurteilung Höckes geführt.5 Ein Unrechtsbewusstsein ist bei Höcke nicht vorhanden; vielmehr hat Höckes Provokation zur Verwendung der NSDAP-Losung durch andere AfDler geführt.6 Im Januar 2025 beantragte Höcke dann auf einem Bundesparteitag der AfD sogar, eine Abschaffung der politischen Straftatbestände der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in das AfD-Wahlprogramm aufzunehmen.7

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im März 2019 den Beschluss „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze“ (Vorlage 01/ 80/2019) gefasst, um die Propagierung menschenverachtender Inhalte in den Räumen der multikulturellen Landeshauptstadt zu verhindern. Das fehlende Unrechtsbewusstsein Höckes angesichts seiner zweiten Verurteilung und sein Antrag an den AfD-Bundesparteitag vom Januar 2025 lassen uns schließen, dass eine Wiederholung verbotener Nazi-Losungen von ihm zu erwarten ist, wenn er sich davon einen Effekt verspricht. Eine Bühne für diesen Effekt sollte die Stadt Düsseldorf ihm nicht bieten. Die Einladung an Björn Höcke durch die AfD Düsseldorf betrachten wir als einen Fall, auf den der Beschluss des Rates „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze“ eindeutig zur Anwendung kommen muss.

Die Ratsfraktionen SPD-Volt und Die Linke beantragen deshalb, Björn Höcke ein Hausverbot für alle Räumlichkeiten der LHD zu erteilen und die Düsseldorfer AfD aufzufordern, ihre Veranstaltung mit Björn Höcke abzusagen. Wenn die AfD dem nicht nachkommt, sollte der Mietvertrag von Seiten der Stadt gekündigt werden.

Freundliche Grüße
Sabrina Proschmann                Sigrid Lehmann                       Chris J. Demmer


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und Ratsherr Krüger (Tierschutzpartei / Tierschutz FREIE WÄHLER)


1 Alexander Häusler, Rainer Roeser: Zwischen Euro-Kritik und rechtem Populismus. Merkmale des Rechtsrucks in der AfD. In: Andreas Zick, Beate Küpper: Wut, Verachtung, Abwertung. Rechtspopulismus in Deutschland. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf Melzer und Dietmar Molthagen, Dietz, Bonn 2015, ISBN 3-8012-0478-2, S. 124–145, Zitate S. 125 und 137.
2 https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_C-III-7.2
3 https://www.zeit.de/2018/38/bjoern-hoecke-afd-neonazi-freundschaft-rechtsextremismus/komplettansicht
4 https://www.tagesspiegel.de/politik/der-totale-hocke-4912966.html
5 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025168.html?nn=10690868
6 https://www.n-tv.de/politik/Der-Machtplan-der-Alice-Weidel-article25483554.html
7 https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/hoecke-afd-parteitag-volksverhetzung-antrag100.html
 

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