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Keine Datenweitergabe an die Bundeswehr

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 26.04.2012:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle betroffenen Jugendlichen über die Widerspruchsmöglichkeit der Datenweitergabe an die Kreiswehrersatzämter schriftlich zu unterrichten. Diese Benachrichtigung soll spätestens acht Monate vor Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgen.
 
Begründung:
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht ist die Bundeswehr zu einer Freiwilligen Armee geworden. Um die benötigte Anzahl von SoldatInnen für die Kriegseinsätze der Bundeswehr zu gewinnen haben die Werbemaßnahmen der Bundeswehr enorm zugenommen. Im Bundesgesetz welches die Aussetzung regelt, ist auch geregelt, dass die Meldeämter die Namen und Adressen aller 17-Jährigen an die Kreiswehrersatzämter schicken, damit diese dann Werbematerial versenden können. Nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes ist dieses Verfahren aber nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht bis zum Ende des Kalenderjahres vor dem Jahr, in dem das Ersuchen nach § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes gestellt wird, widersprochen haben.

Die Möglichkeit zum Widerspruch muss durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht werden. Eine öffentliche Bekanntmachung durch Aushang, Veröffentlichung im Amtsblatt, Bekanntmachung durch den Pressedienst und das eventuelle Auffinden des Widerspruchsformulars auf den Internetseiten der Stadt Düsseldorf ist nicht ausreichend. Um den Datenschutz wirklich zu gewährleisten ist es notwendig, einen Schritt weiterzugehen und die Betroffenen schriftlich über die Widerspruchsmöglichkeiten zu unterrichten und ihnen aktiv die Möglichkeit zu geben die Datenweitergabe an die Bundeswehr zu verhindern und damit auch die unerwünschte  Werbung der Bundeswehr zu entgehen.

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla            Gilbert Yimbou

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