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Keine Hilfeleistung in katholischen Krankenhäusern

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 31.01.2013:

In Köln wurde eine vergewaltigte Frau von zwei katholischen Krankenhäusern abgewiesen, so meldete am 16.01.2013 der Kölner Stadtanzeiger. Laut dem Artikel werden gynäkologische Untersuchungen zur Beweissicherung bei Vergewaltigungen an diesen Krankenhäusern nicht mehr durchgeführt, da hiermit ein Beratungsgespräch über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sind. Dies widerspreche jedoch den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der katholischen Kirche. Ärzten, die dem zuwiderhandeln, müssen mit fristloser Kündigung rechnen.

Kirchliche Einrichtungen erhalten Gelder vom Staat sowie den Krankenkassen. Ihr Eigenanteil am Betrieb ist gering bzw. besteht nicht. Dennoch gilt in diesen Einrichtungen ausschließlich Kirchenrecht. Abgesehen davon ist es kaum christliche Nächstenliebe, wenn Menschen in Not – in diesem Fall eine vergewaltigte Frau – abgewiesen werden. Dies ist eine menschenverachtende Handlungsweise, die nicht toleriert werden kann.

Nach allen Skandalen der letzten Jahre über Missbrauch oder Untätigkeit kirchlicher Einrichtungen stellt sich die Frage, inwieweit der Staat bzw. die Kommune solche Einrichtungen mit dem Geld der SteuerzahlerInnen finanziert. In Düsseldorf sind mittlerweile 48 % der Bevölkerung nichtkonfessionell, zahlen aber für die konfessionellen Einrichtungen, die keinerlei staatlichen bzw. städtischen Einfluss zulassen. In Düsseldorf gibt es mittlerweile keine städtischen Krankenhäuser mehr, allerdings neun konfessionelle.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

  1. Wie viele Mittel haben die konfessionellen Krankenhäuser in Düsseldorf von der Kommune in 2012 erhalten und welche Kenntnisse über die Ausgaben der Gelder hat die Verwaltung? 

  2. Ist der Verwaltung bekannt, ob es in konfessionellen Krankenhäusern Anordnungen über die Beratung über die Pille danach für Vergewaltigungsopfer gibt?

  3. Sollte es bei der Beratung bzw. Untersuchung von Vergewaltigungsopfern Einschränkungen geben, sind diese Krankenhäuser nach Ansicht der Verwaltung für eine solche medizinische Versorgung überhaupt qualifiziert?

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla            Gilbert Yimbou



Antwort der Verwaltung durch den beigeordneten Meyer-Falke:

Frage 1:
Wie viele Mittel haben die konfessionellen Krankenhäuser in Düsseldorf von der Kommune in 2012 erhalten und welche Kenntnisse über die Ausgaben der Gelder hat die Verwaltung?

Antwort:

Eine Finanzierung des laufenden Betriebes der Düsseldorfer Krankenhäuser (sowohl in kirchlicher als auch in anderweitiger Trägerschaft) ist im Jahr 2012 aus kommunalen Mitteln nicht erfolgt.


Frage 2:
Ist der Verwaltung bekannt, ob es in konfessionellen Krankenhäusern Anordnungen über die Beratung über die Pille danach für Vergewaltigungsopfer gibt?

Antwort:

Derartige betriebsinterne Anordnungen sind der Verwaltung nicht bekannt.


Frage 3:
Sollte es bei der Beratung bzw. Untersuchung von Vergewaltigungsopfern Einschränkungen geben, sind diese Krankenhäuser nach Ansicht der Verwaltung für eine solche medizinische Versorgung überhaupt qualifiziert?

Antwort:
Aus medizinischer Sicht sind die Düsseldorfer Krankenhäuser, die über eine gynäkologische Abteilung verfügen, für eine medizinische Versorgung von Vergewaltigungsopfern qualifiziert.

Die Art und der Umfang der in einem Vergewaltigungsfall eingeleiteten notfallmedizinischen Maßnahmen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der jeweiligen Klinikleitung und richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der jeweiligen Fachgesellschaften.

Eine fachliche Beurteilung dieser Maßnahmen obliegt nicht der Verwaltung, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung als zuständige Aufsichtsbehörde bzw. in rein medizinischen Fragestellungen der Ärztekammer Nordrhein.

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