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Kommunalen Wohnungsbestand vergrößern durch ein Ankaufprogramm für Bestandswohnungen

Rat

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 12.12.2024 (RAT/449/2024):

Im Haushalt des Wohnungsamtes wird eine neue Kostenstelle für den Ankauf von Wohnraum im Bestand eingerichtet und mit jährlich 12 Millionen Euro etatisiert.

Die Vergrößerung des kommunalen Wohnungsbestands soll dem Verlust bezahlbaren Wohnraums auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt entgegenwirken, der durch Auslaufen von Mietpreisbindungen sowie durch Zweckentfremdung entsteht. Gezielte Ankäufe im Sozialwohnungsbestand, Ankäufe von Leerstand sowie Ankäufe durch Nutzung städtischer Vorkaufsrechte sind über diese Kostenstelle zu finanzieren.

Erworbene Wohnungen werden dauerhaft günstig vermietet. Über eine Einlage der Wohnungen in die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD werden zeitnah Gespräche geführt und das Ergebnis dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung (AWM) vorgelegt. Über jeweils geplante Ankäufe und Übertragungen informiert die Verwaltung ebenfalls den AWM.

Begründung:
Seit dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Keller gehen jedes Jahr mehr Sozialwohnungen verloren als neu errichtet werden. Im letzten Jahr fielen 759 Wohnungen aus der Mietpreisbindung während nur 358 fertiggestellt wurden (AWM/009/2024). Netto gingen also 401 Sozialwohnungen verloren.

Bezahlbarer Wohnraum verschwindet auch durch Luxussanierungen, auf die oft Mietwucher oder die Umwandlung in hochpreisiges Wohneigentum folgt. Darauf wies das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum die Stadtspitze anlässlich der Einrichtung der „Impulsprogramme zur Förderung des Neubaus von Wohnungen“ hin.

In dieser Situation fordert DIE LINKE Investitionen in den kommunalen Wohnungsbestand. Ankäufe vermehren das Eigentum der Stadt und sind Investitionen in Wohnungen, die dauerhaft kostengünstig zur Miete angeboten werden können. Die Stadt hat kein Gewinninteresse. Auch müssten die Erwerbskosten nicht durch die Miete refinanziert werden.

Deshalb beantragt DIE LINKE ein Budget für den Ankauf von Wohnraum durch die Stadt Düsseldorf. Dazu kann die Stadt bestehende und künftige Vorkaufsrechte nutzen. Auch die Prüfung von zweckentfremdetem Wohnraum sollte Möglichkeiten zum Ankauf von Wohnungen ergeben. So hat das Wohnungsamt leerstehende Wohnungen bisher als nicht genehmigungspflichtig angesehen, wenn Eigentümer:innen darstellen konnten, dass die Instandsetzung einer Wohnung sie finanziell überfordert. DIE LINKE hat die Einstufung solchen Wohnraums als „nicht schützenswert“ kritisiert.

Es wäre rechtlich zu prüfen, ob Kaufangebote der Stadt für solche leerstehenden Wohnungen zur Folge hätten, dass keine Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gemäß Wohnraumschutzsatzung mehr erteilt werden müssen. Es wäre weiterhin zu prüfen, ob Kaufangebote der Stadt auch Folgen für die Genehmigungserteilung für Abriss- und Neubau eines Mietobjekts wegen „Unwirtschaftlichkeit“ haben. Die Erweiterung des wohnungspolitischen Instrumentariums der Stadt würde auch die Position von Mieter:innen im Kampf gegen Entmietungsvorhaben von „Investoren“ stärken.

Erworbene Wohnungen kann die Stadt an die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD übertragen – unter der Bedingung, dass die Mieten sich dauerhaft an den realen Kosten orientieren, wobei die Höchstmieten der sozialen Wohnungsförderung eine Obergrenze darstellen.

Freundliche Grüße
Julia Marmulla                  Helmut Born


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

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