Kosten externer Rechtsgutachten
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 13. Juli 2017:
Die Stadt gibt enorme Summen für externe Rechtsgutachten aus. Die Themen sind vielfältig: Ob es um die Gewinnabführung der Stadtsparkasse oder das Ruhegeld für den früheren Oberbürgermeister Dirk Elbers geht, immer werden auch teure Gutachten an externe Unternehmen vergeben. So unterschiedlich die Rechtsgutachten auch sind, sie alle belasten den städtischen Haushalt.
Die Vergabe von Rechtsgutachten ist Bestandteil des laufenden Geschäfts der Verwaltung. Die Politik hat somit keinerlei Überblick über die Anzahl und Kosten der in Auftrag gegebenen Gutachten. Um die Sinnhaftigkeit der in Auftrag gegebene Rechtsgutachten und die Problematik eines eventuellen Mangels an städtischen Fachkräften beurteilen zu können, ist eine kritische Begleitung der externen Beauftragungen notwendig.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele externe Rechtsgutachten wurden in den vergangenen fünf Jahren von der Verwaltung in Auftrag gegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bereich)?
- Wie hoch war die Summe, die für diese Gutachten ausgegeben wurde (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bereich)?
- Wie viele dieser Gutachten waren teurer als 10.000 Euro, um welche Gutachten hat es sich im Einzelnen gehandelt und wie teuer waren sie genau?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
Antwort der Verwaltung am 13.07.2017 (Beigeordneter Zaum):
Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen weise ich darauf hin, dass die im Folgenden mitgeteilten Fallzahlen und die gezahlten Honorarbeträge aus statistischen Auswertungen des Rechtsamtes resultieren, das gemäß der langjährigen Praxis grundsätzlich die Rechtsgutachten für die Landeshauptstadt Düsseldorf in Auftrag gibt und deren Rechnungen bezahlt.
Betrachtet wird der Zeitraum Anfang 2012 bis Ende 2016 sowohl im Hinblick auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung als auch den der Zahlung der Honorare. Bei mehrjährigen Verfahren wird daher die Beauftragung nur einmal erfasst, selbst wenn Honorarrechnung über mehrere Jahre ausgestellt und bezahlt wurden.
zu Frage 1: In dem Zeitraum Anfang 2012 bis Ende 2016 wurden insgesamt 51 externe Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Aufgeschlüsselt nach Jahren: nach Dezernaten (und Ämtern):
2012 9 Gutachten
3 x Dez. 03
1 x Dez. 04 (Amt 10)
2 x Dez. 07 (1 x Amt 12)
3 x Dez. 08 (Ämter 37, 66, 68)
2013 6 Gutachten
2 x Dez. 03 (1 x Amt 62)
1 x Dez. 04 (Amt 10)
1 x Dez. 07 (Amt 66)
2 x Dez. 08 (2 x Amt 68)
2014 11 Gutachten
1 x Dez. 01 (Amt 13)
2 x Dez. 02 (2 x Amt 23)
2 x Dez. 03 (Ämter 61 u. 62)
1 x Dez. 04 (SZD)
2 x Dez. 07
1 x Dez. 08 (Amt 19)
1 x SEBD
1 x Stiftung Schloss u. Park Benrath
2015 18 Gutachten
3 x Dez. 01
1 x Dez. 02 (Amt 23)
6 x Dez. 03 (1 x Amt 61, 3 x Amt 62, 1 x Amt 65)
1 x Dez. 04 (Amt 10)
1 x Dez. 06 (Amt 52)
1 x Dez. 07
3 x Dez. 08 (1 x Amt 19, 1 x Amt 68)
2 x SEBD
2016 7 Gutachten
1 x Dez. 01
1 x Dez. 02 (Amt 23)
2 x Dez. 06 (2 x Amt 40)
1 x Dez. 07
1 x Dez. 08 (Amt 19)
1 x Dez. 09
zu Frage 2: Aufgeschlüsselt nach Jahren wurden für externe Gutachten folgende Summen aufgewendet:
2012 549.572,39 €
2013 379.970,33 €
2014 785.325,46 €
2015 543.059,12 €
2016 985.890,75 €
Diese Beträge betrafen jedoch nicht nur die in diesem Zeitraum neu beauftragten Gutachten, sondern auch nicht abgeschlossene Vorgänge aus den Vorjahren.
Über eine Aufschlüsselung nach Bereichen liegen keine Informationen vor.
zu Frage 3: In dem o.g. Zeitraum waren insgesamt 25 Gutachten teurer als 10.000 Euro, die geringste Einzelsumme betrug 14.292,70 € (Verbot privater Altkleidersammlung), die höchste 270.484,48 € (kartellbehördliche Verfügung betr. Brandmeldeanlagen). Auf die Verlesung einer Aufstellung dieser Gutachten nach Beauftragungsgrund, Bereich und Einzelsumme wird im Hinblick auf die Vielzahl der zu vermittelnden Informationen verzichtet. Der Zugang zu den nachgefragten Informationen könnte auf ausdrücklichen Wunsch in der Form der Akteneinsicht ermöglicht werden.
In dem Zeitraum 2012 bis 2016 wurden im Jahr durchschnittlich 10 externe Gutachten in Auftrag gegeben, während die Juristinnen und Juristen im Amt 30 im selben Zeitraum jährlich durchschnittlich 702 Gutachten erstellt haben.
