Kosten für den Neubau des Düsseldorfer Opernhauses
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 09.11.2023 (RAT/371/2023):
Mit einer Mehrheit aus CDU-, SPD- und FDP-Fraktion hat der Rat der Stadt Düsseldorf am 15.06.2023 den Bau eines neuen Operngebäudes beschlossen (Beschlussvorlage KUA/041/2023) - gegen die Stimmen der LINKEN. Die Gesamtkosten dieses Operngebäudes werden nach seriösen Schätzungen bei weit über einer Milliarde Euro liegen, wenn die Finanzierungskosten mit einbezogen werden.
Im Haushaltsentwurf sind unter Produkt: 2526101, Zeile: 08, Konto: 78510000, Maßnahme: 790000668 für Hochbaumaßnahmen 1,31 Mio. Euro für das Jahr 2024 eingestellt. Der Ratsbeschluss KUA/041/2023 legt nahe, dass daraus ein Architekten- und Ingenieurswettbewerb und eine Machbarkeitsstudie zu einer Interimsspielstätte finanziert werden – auch wenn der Plankommentar zu dieser Maßnahme fehlt. Bereits investiert wurden in die Maßnahme 733.188 Euro. Für die Folgejahre 2025 bis 2028 sind unter der Maßnahme 0 Euro eingestellt. Sie kostet demnach insgesamt 2.085.000 Euro.
In der Kostenprognose des Ratsbeschlusses waren bis zum Auslobungsbeschluss aber Kosten für den Opernneubau von insgesamt 4.15 Mio. Euro veranschlagt.
Die weiteren, unmittelbaren Kosten des Opernneubaus von 2.065.000 Euro (Baunebenkosten) scheinen nicht etatisiert zu sein.
Darüber sind für das Jahr 2028 weitere Kosten für den Opernneubau zu erwarten, weil im ersten Quartal 2028 der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau geplant ist. Ein entsprechender Eintrag für 2028 scheint in den Beratungsunterlagen nicht vorhanden zu sein.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. In welcher Höhe und in welchen Haushaltskonten und -produkten werden Kosten für Planung und Umsetzung des Neubaus des Düsseldorfer Opernhauses zwischen 2024 und 2028 haushalterisch wirksam?
2. In welcher Höhe und in welchen Haushaltskonten und -produkten werden Kosten für Planung und Umsetzung des Neubaus des Düsseldorfer Opernhauses nach 2028 entstehen?
3. Priorisiert der Oberbürgermeister die Ausfinanzierung der freiwilligen Leistungen der Stadt (also unter anderem die Förderung sozialer Projekte freier Träger) oder die Planung und den Bau des “Opernhauses der Zukunft”, wenn die Kämmerei Ausgabenkürzungen aufgrund der Haushaltslage, einer Genehmigungspflicht des Haushaltes oder aufgrund eines geltenden Haushaltssicherungskonzepts empfiehlt?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Anja Vorspel
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:
Antwort auf die Fragen 1 und 2:
Zur Beantwortung wird auf die vom Rat in seiner Sitzung am 15.06.2023 beschlossene Vorlage KUA/041/2023 verwiesen. Der Rat hat hier der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 4.150.000 Euro zugestimmt. Davon entfallen im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 2.840.000 Euro und im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 1.310.000 Euro. Die Mittel werden im Produkt 7.90000668 und Konto 78510000 bereitgestellt.
Wie aus dem Terminplan der oben genannten Vorlage ersichtlich wird im 2. Quartal 2024 dem Rat ein Beschluss mit entsprechenden Kosten für die Interimsspielstätte und die Auslobung für den Architekten- und Ingenieurwettbewerbs vorgelegt.
Die weiteren Kosten für die Planung und Umsetzung des Neubaus des Düsseldorfer Opernhauses ab 2025 sind u. a. vom Architekten- und Ingenieurswettbewerb im 2. Quartal 2025 abhängig und werden dem Rat zu Beschlussfassung entsprechend vorlegt.
Antwort auf die Frage 3:
Die Frage stellt sich nicht. Die Verwaltung hat den Entwurf eines Haushaltsplans für 2024/ 2025 vorgelegt, dem die Haushaltsschwerpunkte zu entnehmen sind. Es liegt weder ein Haushaltssicherheitskonzept vor, noch besteht ein Erfordernis für ein solches.
