Kosten für externe Beratungsleistungen
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 16.09.2021 (RAT/515/2021):
Die Stadt Düsseldorf vergibt Aufträge für externe Beratungsleistungen an u. a. Kanzleien und Unternehmensberatungen. Exzessive Nutzung solcher externer Beratung ist nach Einschätzung der LINKEN nicht nur teurer als der Aufbau dauerhafter, eigener Expertise – sie ist auch undemokratisch.
Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich Gutachten u. Ä., die aufgrund gesetzlicher Vorgaben an Externe vergeben werden müssen.
Mit der externen Beratung holt sich die Stadt auch externen Einfluss auf öffentliche Ausgaben ins Haus. Es handelt sich im Grunde um eine Auslagerung städtischer Kompetenzen. Externe Beratungsunternehmen werden auf diese Weise manchmal zu Vorentscheidern – ohne jede Legitimation und Transparenz. Die Öffentlichkeit muss deshalb über das Ausmaß externer Beratungsleistungen für die Landeshauptstadt regelmäßig informiert werden.
Möglicherweise sind externe Beratungsleistungen überhaupt erst nötig geworden, weil der Personaletat klein gehalten wurde. Es ist nach Überzeugung der LINKEN haushalterisch kurzsichtig, immer wieder auf externe Beratungsleistungen zurückzugreifen, statt die Expertise städtischen Personals zu stärken.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Düsseldorf und ihrer Untergliederungen für die beschriebenen externen Beratungsleistungen in den letzten fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Amt/Behörde, Jahr, Art der Beratungsleistung)?
- Wie hoch waren die Ausgaben der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Düsseldorf für die beschriebenen externen Beratungsleistungen in den letzten fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Beteiligungsgesellschaft, Art der Beratungsleistung)?
- Gibt es Überlegungen der Verwaltung, solche externen Beratungsleistungen durch Nutzung und/oder Aufbau interner Expertise zu ersetzen – wenn ja, in welchen Bereichen; wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Flemming Julia Marmulla
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Zaum:
Antwort zu Frage 1:
Vergaben der Landeshauptstadt Düsseldorf werden seit dem 15.09.2020 den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auf der städtischen website unter www.duesseldorf.de/vergabe.html veröffentlicht und bekannt gemacht. Dies gilt auch für die beschriebenen externen Beratungsleistungen. Unter dem Stichwort „vergebene Aufträge“ oder „beabsichtigte Vergabeverfahren“ sind Informationen zu den einzelnen Vergaben für mindestens drei Monate verfügbar. So gibt die Auflistung Auskunft über den öffentlichen Auftraggeber, die Art des Vergabeverfahrens, die Art und den Umfang der Leistung, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie den Auftragnehmer. Das Vergabedatum („Erschienen am“) ist ebenfalls hinterlegt. Insoweit wird auf diese allgemein zugänglichen Informationen verwiesen.
Soweit die Frage 1 auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre abstellt, wäre eine entsprechende Auflistung sämtlicher im nachgefragten Zeitraum beauftragter externer Beratungsleistungen nur mit einem erheblichen und aus diesem Grund unverhältnismäßigen Aufwand zu erstellen, zumal der Begriff der „Beratungsleistungen“ eine sinnvolle eingrenzende Auslegung im Hinblick auf die Art der Beratungsleistung und/oder bestimmte Berufsgruppen nicht zulässt.
Der Beantwortung und dem Informationsanspruch der Ratsmitglieder sind insoweit Grenzen gesetzt. Es können nur solche Informationen verlangt werden, die mit zumutbaren Aufwand und unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gegeben werden können (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 12.04.2010, Az 15 A 69/09).
Antwort zu Frage 2:
Externe Beratungsleistungen von Beteiligungsgesellschaften der Stadt Düsseldorf
Antwort zu Frage 3:
Die Verwaltung entscheidet im Einzelfall, ob und zu welchen
Fragestellungen externe Beratung hinzugezogen wird
