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Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 06.06.2013:

Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Landesregierung NRW auf, beim Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen kommunale Träger und freie Träger gleichzustellen. Hierzu soll der Landesanteil für kommunale Kindertageseinrichtungen auf das Niveau der Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft angehoben werden.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, diese Initiative in den Vorstand des Städtetages zu tragen und dort dafür zu werben, diese im Interesse aller Kommunen gegenüber dem Land zu unterstützen.


Begründung:
Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft erhalten niedrigere Landeszuschüsse als Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Diese Ungleichbehandlung ergibt sich aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), in dem festgelegt ist, dass kommunale Träger vom Land NRW grundsätzlich mit einem geringeren Prozentsatz gefördert werden als freie Träger.

Als Beispiel hierfür kann die Kindertageseinrichtung Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße genannt werden. In der Vorlage 51/38/2013 legt die Verwaltung dar, dass diese Kindertageseinrichtung, solange sie sich in kommunaler Trägerschaft befindet, Landesmittel in Höhe von rund 192 Tausend Euro erhält. Im Fall einer freien Trägerschaft erhöht sich diese Förderung laut Vorlage auf etwa 230 Tausend Euro. Der Stadt entgehen somit rund 38 Tausend Euro aufgrund dieser Regelung.

Durch die unterschiedliche Förderung benachteiligt das Land NRW die Kommunen und behindert einen angemessenen Aufbau und Erhalt von kommunalen Kinderbetreuungsplätzen. Vor diesem Hintergrund spielen bei der Übertragung von kommunalen Kindertageseinrichtungen an freie Träger auch finanzielle Überlegungen eine Rolle. Im Interesse der Eltern und Beschäftigten ist es jedoch wichtig, dass finanzielle Überlegungen kein Grund für eine Übertragung sind.

Angesichts der auch in Düsseldorf angespannten Situation der Kommunalfinanzen ist die aktuelle gesetzliche Regelung in keiner Hinsicht angemessen. Insofern liegt es im Interesse Düsseldorfs auf die Landesregierung Einfluss zu nehmen, damit diese die gesetzlichen Vorschriften im obigen Sinn ändert.

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla                Gilbert Yimbou

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