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Maßnahmen der Wohnungsaufsicht im Quartier Hassels-Nord

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 05.09.2011:

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 20.06.2011 wurde der Punkt „Hassels-Nord“ nachträglich auf die Tagesordnung des nicht-öffentlichen Teils genommen. Im Zusammenhang dieses Tagesordnungspunktes wurde berichtet, dass das Wohnungsamt einen Brief an die Geschäftsführung der für Hassels-Nord zuständigen Wohnungsgesellschaft WVB Centuria GmbH geschrieben hat, um Aufklärung über die Beseitigung der umfangreichen Mängel in diesem Wohnquartier zu erhalten.

Im Antwortschreiben auf diesen Brief sichert die Geschäftsführung der WVB Centuria GmbH zu, bestimmte Mängel in ihrem Wohnungsbestand zu beheben. Insbesondere würden sämtliche Aufzüge nicht mehr nur repariert, sondern völlig erneuert.

In der Ausschusssitzung wurde angekündigt, dass das Wohnungsamt den Vollzug der Mängelbeseitigung genau überprüfen wolle.

Nun hat sich nach dem 23. Brand im Hochhaus an der Potsdamer Straße 45 Ende Juli sogar die Bauaufsicht eingeschaltet und kurze Fristen für die Beseitigung der akutesten Mängel gesetzt.

In diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Welche weiteren Mängel außer der Mängel bei den Aufzügen sind mittlerweile festgestellt und der Wohnungsgesellschaft zur Behebung aufgegeben worden und wie hat sich die Wohnungsgesellschaft dazu geäußert? Bitte einzeln auflisten.
  1. Welche Zeitrahmen setzt das Wohnungsamt für die Beseitigung der Mängel im Einzelnen an?
  1. Welche Maßnahmen wird das Wohnungsamt ergreifen, wenn diese Mängel von der Wohnungsgesellschaft wieder nicht bzw. nicht ausreichend behoben werden?

Freundliche Grüße

Peter Nowinski                      Roswitha Schulz                      Mbulelo Dlangamandla



Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Sind die bei einer Ortsbesichtigung am 23.08.2011 festgestellten Mängel am Haus Potsdamer Straße 7 (undichtes Dach) nach der vierwöchigen Frist beseitigt worden und konnte inzwischen nach Ortsbesichtigung (ab 05.09.2011) ermittelt werden, ob es sich bei dem Schaden im Haus Potsdamer Straße 45 um einen Dach- oder Löschwasserschaden handelt?

Antwort:
Potsdamer Straße 7
Eine Stellungnahme des Eigentümers ist bisher nicht erfolgt. Bei der Ortsbesichtigung am 04.10.2011 wurden keine Aktivitäten des Eigentümers festgestellt. Das förmliche Ordnungsverfahren wird nun eingeleitet.

Potsdamer Straße 45
Es handelt sich um einen Löschwasserschaden, der bereits abtrocknet. Die Eigentümerin hat Handwerker mit der Trocknung der Wand- u. Bodenbereiche beauftragt. Die Handwerker wurden bei einem Ortstermin am 05.10.2011 angetroffen.


Frage 2:
Sind inzwischen weitere Mängel durch die Wohnungsaufsicht bzw. durch die Bauaufsicht festgestellt worden, die nicht in den Vorlagen 64/41/2011 bzw. 64/40/2011 genannt wurden? Wenn ja, welche Mängel sind dies im Einzelnen und welche Fristen sind zu deren Beseitigung gesetzt worden?

Antwort:
Es wurden keine weiteren Mängel festgestellt.

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