Nachtflugverbot durchsetzen!
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Ratssitzung am 17.05.2023 (RAT/187/2023):
Der Rat fordert die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH auf, nachdrücklich auf die Durchsetzung des Nachtflugverbots hinzuwirken. Dazu soll die Anzahl der vergebenen Runway-Slots verringert werden, bis alle Flugbewegungen innerhalb der regulären Betriebsstunden abgewickelt werden können.
Das Verbot von Starts nach 22 Uhr und Landungen nach 23 Uhr ist einzuhalten.
Begründung:
Laut dem Verein Bürger gegen Fluglärm wird das Nachtflugverbot vom Düsseldorfer Flughafen nicht durchgesetzt. Im Gegenteil haben beispielsweise die Flugbewegen nach 22 Uhr zugenommen. Als Beispiel nennt der Verein auf seiner Homepage das Osterwochenende. 2023 im Vergleich zum Osterwochenende 2019 – die Zahl der Landungen nach 23 Uhr stieg von 13 auf 25.
Vereinsvorsitzender Lange stellt deshalb die Frage: „Warum sind die Nachtflugregelungen am dreimal so großen und wichtigeren Flughafen Frankfurt strenger als in Düsseldorf?“1
DIE LINKE kritisiert, dass der Düsseldorfer Flughafen mehr Starts und Landungen genehmigt als tatsächlich innerhalb seiner regulären Betriebsstunden abgewickelt werden könnten. Laut Angaben der Flughafengesellschaft würde selbst die beantragte Kapazitätserweiterung nicht ausreichen, um die derzeit genehmigte Zahl an Flugbewegungen abzuwickeln.2
Angesichts der Lärmbelästigung für die Anwohner:innen und des Schadens für das Klima verbietet sich aus Sicht der LINKEN eine Kapazitätserweiterung des Flughafens ohnehin. Vielmehr sollte die Zahl der vom Flughafen vergebenen Slots für Starts und Landungen der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Flughafens angepasst werden – unter Einhaltung des Nachtflugverbots und des Angerlandvergleichs.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann Anja Vorspel
1https://bgf-ev.de/2023/04/03/erste-reisewelle-zeigt-befuerchtete-verspaetungen-am-flughafen-duesseldorf/
2https://www.dus.com/de-de/konzern/unternehmen/infrastruktur/kapazitätserweiterung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
