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Öffentliche Förderung von Wohnraum in Wohnhochhäusern

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 12. Juni 2017:

Am 28. April 2016 hat der Rat eine Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregeln im Handlungskonzept „Zukunft Wohnen Düsseldorf“ beschlossen. Mit Datum vom 21. Januar 2016 hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW in einem Runderlass (IV:2-2010-1/16-) nicht nur die Möglichkeit eröffnet, in Gebäuden bis zu sieben Geschossen öffentliche Förderung von Wohnraum zu ermöglichen, sondern auch Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Wohnhochhäusern mit mehr als sieben Stockwerken öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen. Den gesamten Text des Runderlasses fügen wir dieser Anfrage bei.

Es ist unverständlich, dass zwar die siebengeschossige Variante Eingang in die geänderten Quotierungsregeln gefunden hat, die Möglichkeit, bei Quotenvorgaben auch über die sieben Geschosse hinaus Wohnraum öffentlich zu fördern, jedoch nicht erwähnt wurde. Stattdessen wurde lapidar und fälschlicherweise festgestellt: „Wohnhochhäuser – öffentlich geförderter Wohnungsbau nicht möglich“.  Dies ist umso bedauerlicher, da das Handlungskonzept „Zukunft Wohnen Düsseldorf“ in keiner Weise geeignet ist, die Wohnungssituation in Düsseldorf zu verbessern. Bei einem Anteil von 50% der Düsseldorfer Bevölkerung, der einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, wäre eine Quotierung von 50% öffentlich geförderter Wohnraum bei einem gleichzeitigen wirkungsvollen Einstieg in den kommunalen Wohnungsbau erforderlich. Dies bleibt eine wichtige Zukunftsaufgabe. Jetzt ist es allerdings zumindest erforderlich, die Möglichkeiten, die das Land NRW für öffentlich geförderten Wohnraum in Städten wie Düsseldorf  in Wohnhochhäusern eröffnet hat, auch zu nutzen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:          

  1. Wie viele Wohnhochhäuser mit mehr als sieben Geschossen sind in der Planung oder bereits im Bau und bei wie vielen dieser Projekte ist eine Quotierung nach öffentlich geförderten Wohnungen noch möglich?
  1.  Aus welchem Grund wurde zwar die Erhöhung auf sieben Geschosse aus dem Runderlass vom 21. 01. 2016 berücksichtigt, die Möglichkeit der öffentlichen Förderung aber ignoriert?
  1. Wie gedenkt die Verwaltung, die im Runderlass vom 21.01.2016 vorgegebenen Möglichkeiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Wohnhochhäusern in Zukunft umzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Pfundner                                    Mbulelo Dlangamandla                      Peter Kirchner

 

Antwort der Verwaltung am 12.07.2017 (Beigeordneter Zaum)

zu Frage 1: Die Verwaltung führt keine Statistiken über die Anzahl der beantragten und
genehmigten Geschosse bei Bauvorhaben. Derzeit befinden sich in vier laufenden
Bebauungsplanverfahren Wohnhochhäuser mit einer vorgesehenen Quotierung.
Weitere Wohnhochhäuser sind in qualitätssichernden Verfahren geplant.

zu Frage 2: Bei Vorhaben mit mehr als 7 Geschossen können auf Antrag beim Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW im Einzelfall an städtebaulich
integrierten Standorten maximal 50 % der Wohnungen gefördert werden. Dies setzt
voraus, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, der eine höhere Bebauung
und städtebauliche Dichte zulässt bzw. Quotenvorgaben zu erfüllen sind.
Das Amt für Wohnungswesen als Bewilligungsbehörde für die Soziale
Wohnraumförderung des Landes NRW stimmt dies mit dem Stadtplanungsamt in
Einzelfällen ab, so dass Investorinnen und Investoren über Planungssicherheit
verfügen.

zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2.

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