Olympia-Bewerbung "KölnRheinRuhr"
Anfrage des Ratsmitglieds Chris Demmer zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/038/2026):
Das Land Nordrhein-Westfalen möchte mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr, darunter die Stadt Düsseldorf, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bis zum 6. Juni 2026 eine Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 unterbreiten.
In der am 6. Dezember 2025 auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten Bewertungsmatrix des DOSB gibt es u. a. drei Kriterien, die für die Bewertungen von ausschlaggebender Bedeutung sein können.
- Sportfachliche & operative Eignung
- Kosten & Finanzierung
- Infrastrukturelle Sonderprojekte
Das Land NRW plant folgende Wettbewerbe in Düsseldorf durchzuführen: 3x3 Basketball, Badminton, Basketball, Beachvolleyball, Fechten, Handball, Judo, Ringen, Taekwondo, Tischtennis, Triathlon, Volleyball | Blindenfußball, Goalball, Para Badminton, Para Boccia, Para Judo, Para Taekwondo, Para Tischtennis, Para Triathlon Rollstuhlbasketball, Rollstuhlfechten.
Hierfür müsste die Stadt geeignete Wettbewerbsstätten, andere Infrastruktur sowie Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Ich frage an:
1. Welche zusätzlichen Investitionen in Düsseldorfer Wettbewerbsstätten wären für eine Beteiligung der Stadt an der Ausrichtung der olympischen Spiele erforderlich?
2. Welche zusätzlichen Investitionen in Infrastrukturprojekte und andere organisatorische oder personelle Beiträge wären für eine Beteiligung der Stadt an der Ausrichtung der olympischen Spiele erforderlich? (Beispielsweise in Parkplätze, ÖPNV-Anbindung, Straßenausbau, Trainingsplätze, Ordnungsdienst, Servicekräfte etc.)
3. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen durch die Stadt Düsseldorf wären im Rahmen der Beteiligung an der Ausrichtung der olympischen Spiele erforderlich?
Freundliche Grüße
Chris J. Demmer
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Das Konzept für die Bewerbung Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr sieht zu 100 Prozent bereits vorhandene, temporäre und temporär ertüchtigte Sportstätten vor. Temporäre bzw. temporär ertüchtigte Sportstätten werden finanziell durch das Ausrichtungsbudget der Spiele getragen, das durch private Einnahmen getragen wird (u. a. Ticketeinnahmen und Sponsoringeinnahmen). Die bereits vorhandenen Sportstätten müssen bis zur Austragung lediglich instandgehalten werden.
Antwort zu Frage 2:
Für die vorgesehen Sportstätten in Düsseldorf sind Verkehrsanbindungen wie ÖPNV-Verbindungen und Parkmöglichkeiten bereits vorhanden, da in der Planung ausnahmslos Venues und Plätze berücksichtigt sind, die bereits für Großveranstaltungen genutzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich darüberhinausgehende ggf. erforderliche Infrastrukturmaßnahmen solche sind, die auch ohne eine Durchführung von Olympischen und Paralympischen Spielen notwendig sind. Kosten, die durch die unmittelbare Durchführung der Spiele entstehen (z. B. Trainingsplätze, Servicepersonal) werden durch das Durchführungsbudget gedeckt (siehe Antwort 1).
Antwort zu Frage 3:
Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös zu beantworten. Die konkreten Sicherheitsmaßnahmen hängen von der dann vorherrschenden Sicherheitslage ab, die durch die polizeiliche Gefahrenabwehr bewertet wird. In der Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdiensten und Veranstalter werden dann entsprechende Maßnahmen festgelegt. Die Stadt Düsseldorf verfügt gerade hier über eine große Erfahrung und hat bereits bei anderen Sportgroßveranstaltungen wie der UEFA EURO 2024 gezeigt, dass man in der Lage ist, ein entsprechendes Sicherheitskonzept zu planen und umzusetzen.
