Rad- und Fußgänger:innenbrücke Kennedydamm
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 8RAT/015/2026):
Der Neubau der Rad- und Fußgänger:innenbrücke über den Kennedydamm ist schon lange geplant. Das Gutachterverfahren zum Neubau gegen Ende 2019, Anfang 2020 führte zur Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.04.2020 (OVA/004/2020) bzw. der nachträglichen Genehmigung dieser Eilentscheidung durch den Rat am 14.05.2020 (RAT/112/2020).
Erst in der Ratssitzung am 19.05.2022 (OVA/036/2022) wurde der Bedarfsbeschluss über die vorläufige Summe von 12.670.000 Euro getroffen.
Darin enthalten waren die Kosten von 752.000 Euro für eine Behelfsbrücke. In der Summe enthalten waren die Mietkosten für die Behelfskonstruktion bis zum für 2025 prognostizierten Baubeginn der neuen Brücke in Höhe von ca. 300.000 Euro brutto (investiv).
Bis heute hat aber der Bau der neuen Rad- und Fußgänger:innenbrücke nicht begonnen. Die Behelfsbrücke musste nun laut Presseberichten gesperrt werden, weil der Belag mittlerweile extrem glatt sei. Die Folge ist, dass Fahradfahrer:innen und Fußgänger:innen einen weiten Umweg nehmen müssen.
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie hoch werden die Baukosten für den Brückenneubau, einschließlich der Behelfsbrücke, inzwischen geschätzt? (Bitte nach Ausgabenposten aufgliedern)
2. Was sind die Gründe dafür, dass bis heute der Bau der neuen Brücke nicht begonnen wurde?
3. Wie gestaltet sich die aktuelle Planung für Brückenneubau und Behelfsbrücke? (Bitte unter Angabe konkreter Zeitplanung.)
Freundliche Grüße
Sigrid Lehmann Chris J. Demmer
Antwort der Verwaltung durch die Stadtkämmerin Schneider:
Antwort zu Frage 1:
Mit dem Bedarfsbeschluss (OVA/036/2022) vom 19. Mai 2022 wurde die Verwaltung mit der Planung eines Neubaus für die Rad- und Fußgängerbrücke über den Kennedydamm beauftragt. Mit dem beschlossenen Antrag der SPD-Ratsfraktion (RA/224/2022) wurde die Verwaltung zusätzlich beauftragt, bei der Planung eine größere Nutzbreite zu berücksichtigen und mit dem Investor (Hans-Böckler-Straße 37/39) Abstimmungsgespräche über eine Integration der Brückenplanungen in die Planungs- und Bautätigkeiten zur Quartiersentwicklung zu führen.
Beide Ergänzungen hatten Auswirkungen auf den Vorentwurf. Zunächst musste der Wettbewerb zum Grundstück an der Hans-Böckler-Straße ausgelobt werden.
Erst nach Abschluss des Wettbewerbs stand ein konkreter Abstimmungspartner fest, mit dem Gespräche über die konzeptionelle Ausgestaltung sowie die konstruktive Abgrenzung aufgenommen werden konnten.
Durch die Verbreiterung des Überbaus wurde zudem eine Überarbeitung des Vorentwurfs erforderlich. Dazu mussten die mäandrierende Form des Überbaus und die Lage bezüglich der zahlreichen unterirdischen Leitungen und der beengten Grundstücksverhältnisse angepasst werden.
Die erforderliche Überarbeitung des Vorentwurfs konnte aus vorgenannten Gründen erst 2025 abgeschlossen werden. Die Projektgesamtkosten werden nunmehr mit ca. 15 Mio. EUR beziffert. Im Zuge der Entwurfsplanung sind zusätzliche Kostenpositionen, für beispielsweise die Verlegung eines Mischwasserkanals, zu berücksichtigen. Eine Prognose zur Baukostensteigerung kann erst zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss gemacht werden.
Ergänzend sind in diesem Fall auch die längere Vorhaltedauer für die Behelfsbrücke sowie eventuelle Instandsetzungen zu berücksichtigen. Hierzu werden aktuell Kosten in Höhe von ca. 600.000 EUR als Bestandteil der Projektgesamtkosten angenommen.
Antwort zu Frage 2:
Aus den in der Beantwortung zu Frage 1 genannten Gründen hat sich der Terminplan gegenüber den Angaben aus dem Bedarfsbeschluss verzögert.
Antwort zu Frage 3:
Die Planung zum Neubau der Brücke befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung im Sinne der Leistungsphase 3 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Es ist vorgesehen die Entwurfsplanung für das Gesamtvorhaben noch in 2026 abzuschließen, sodass im Anschluss ein Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt werden kann. In der Beschlussvorlage wird auch der geplante Ausführungszeitraum benannt.
Bezugnehmend auf die jüngst erfolgte Sperrung der Behelfsbrücke infolge eines witterungsbedingten Durchbruchs des Holzbelags an mehreren Stellen, erfolgte inzwischen die Reparatur. Seit dem 09.02.2026 ist die Behelfsbrücke wieder zur Nutzung freigegeben. Eine Sanierung des Brückenbelages ist bis zum Ende des 1. Quartals 2026 geplant.
