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Räumung des Occupy-Camps

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 05.07.2012:

Laut verschiedener Zeitungsberichte plant die Stadt Düsseldorf, dass Occupy-Camp am Martin-Luther-Platz räumen zu lassen. Weiter heißt es, die Stadt habe einen entsprechenden Bescheid zugestellt und die BewohnerInnen aufgefordert, bis zum 25. Juni schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Bis zum 31. Juli müssten sie dann den Platz verlassen und ihre Zelte abgebaut haben, sonst drohe die Zwangsräumung.

Bei der zunehmenden Krisenentwicklung ist es notwendig, dass der Protest gegen die Verursacher der Krise öffentlich sichtbar bleibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich an:

  1. Aus welchen Gründen soll das Occupy-Camp geräumt werden?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das Occupy-Camp geräumt werden?

  3. Auf wessen Veranlassung soll die Räumung erfolgen?                              

Freundliche Grüße  


Angelika Kraft-Dlangamandla

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Keller:

Frage 1:
Aus welchen Gründen soll das Occupy-Camp geräumt werden?

Antwort:
Das Occupy-Camp befindet sich auf einer dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Verkehrsfläche, die im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf steht. Die Nutzung zum Zwecke des Campierens entspricht nicht dieser Zweckbestimmung und ist deshalb rechtswidrig.

Frage 2:
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das Occupy-Camp geräumt werden?

Antwort:
Rechtliche Grundlage für eine Ordnungsverfügung ist § 22 des Straßen- und Wegegesetzes NRW.

Frage 3:
Auf wessen Veranlassung soll die Räumung erfolgen?

Antwort:

Zuständige Behörde für den Erlass der Ordnungsverfügung und eine etwaige Durchsetzung im Wege der Verwaltungsvollstreckung ist die Landeshauptstadt Düsseldorf.

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