Resolution zur rechtswidrigen Verhinderung der Bildung eines Betriebsrates bei der Baufirma Otto Bach
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 11.07.2013 gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung den Dringlichkeitsantrag, folgende Resolution zu beschließen:
Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt mit Empörung zur Kenntnis, dass der Arbeitgeber der Firma Otto Bach Bau in Eller, ein Unternehmen der Kliemt-Gruppe, nach der im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Wahlversammlung zur Bildung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl, der gesamten Belegschaft gekündigt und den in dieser Wahlversammlung gewählten Wahlvorstand mit sofortiger Wirkung beurlaubt hat.
Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Stadtverwaltung und die städtischen Betriebe auf, zu überprüfen, ob nach der Betriebsschließung laufende Aufträge durch andere Unternehmen der Kliemt-Gruppe ausgeführt werden.
Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Geschäftsführung der Otto Bach Bau auf, die Beurlaubung des Wahlvorstandes zurück zu nehmen und sich aus der Betriebsratswahl durch die Belegschaft der Firma herauszuhalten.
Begründung:
Am 4. Juli informierte die kommunale Presse über das skandalöse Verhalten des Arbeitgebers der Firma Otto Bach Bau. Die Wahl eines Betriebsrates ist das legitime Recht einer Belegschaft. Dies darf von Arbeitgeberseite weder ver- noch behindert werden.
Sollte die Belegschaft mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft versuchen, auf dem Gerichtsweg ihr Recht durchzusetzen, ist der Betrieb bis zu einer Gerichtsverhandlung bereits liquidiert und die Mitarbeiter stehen ohne einen Sozialplan auf der Straße. Deshalb ist hier eine kurzfristige politische Reaktion notwendig und der Rat der Stadt Düsseldorf kann zeigen, dass er bereit ist, sich für die Rechte von ArbeitnehmerInnen einzusetzen.
Die Beurlaubung des Wahlvorstandes zeigt, dass mit allen Mitteln die Wahl eines Betriebsrates verhindert werden soll. Dieses Verhalten ist nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar und somit kriminell. Der Geschäftsführer des Unternehmens behauptet: „Bereits im Juni haben die Gesellschafter der Firma beschlossen, das Unternehmen zu liquidieren...“ (Rhein. Post vom 4. Juli 2013). Das bedeutet allerdings, dass gerade dann ein Betriebsrat notwendig ist, um einen Interessenausgleich bzw. einen Sozialplan abzuschließen. Dass nur die drei für den Wahlvorstand benannten Mitarbeiter beurlaubt wurden zeigt, dass gerade dies verhindert werden soll.
Die Dringlichkeit begründet sich daraus, dass bis zur nächsten planmäßigen Rastsitzung die vorgesehene Betriebsschließung vollzogen sein dürfte.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
