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Resümee Unterstützungsprogramm Stärkungspakt NRW

Rat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 07.11.2023 (RAT/368/2023):

Die Landesregierung gewährte im Jahr 2023 allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember Unterstützungsleistungen aus dem sogenannten „Stärkungspakt NRW“. Bemessen an der Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden konnten die Kommunen die Gelder selbst abrufen und nutzen oder als Beleihung an Dritte weitergeben.

Grund des Unterstützungsprogramms der Landesregierung waren die in Folge von Krieg und Preissteigerungen deutschlandweit gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel und weitere Konsumgüter. Einerseits sollten damit die finanziellen Härten von Menschen mit geringen Einkommen in geringem Maße abgefangen werden und andererseits sollte der gestiegenen Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen Rechnung getragen werden.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf nutzte die zur Verfügung gestellten Mittel unter anderem für ein Mobilitätsprogramm Fahrräder, für freien Eintritt für Kinder im Schwimmmbad sowie kostenlose Schwimmkurse und ein Austauschprogramm für Elektrogeräte.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Welche Förderungen ergaben sich aus dem Stärkungspakt NRW? (Bitte Projekte inklusive Fördersumme angeben)

2. Wie viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben die aus dem Stärkungspakt NRW entstandene Unterstützung erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Projekt und Anzahl der Nutzer:innen soweit möglich)

3. Welche aus dem Stärkungspakt NRW entstandenen Förderungen wurden im Haushalt der Landeshauptstadt 2024/2025 verstetigt?

Freundliche Grüße
Helmut Born                                Sigrid Lehmann
 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:
Im Rahmen des Stärkungspaktes NRW hat die Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2023 eine Vielzahl an Maßnahmen bereits umgesetzt und wird dies auch noch bis zum Ende des Jahres fortführen.

Die Gelder wurden für alle drei nach der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW möglichen Handlungsfelder eingesetzt, also sowohl für Unterstützungsleistungen für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auf Grund von krisenbedingten Mehrausgaben in 2023 und gestiegene Beratungsbedarfe in Beratungsstellen als auch – und das zu einem weit überwiegenden Teil – für Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger die zur Zielgruppe des Stärkungspaktes gehören.

Für die ersten beiden Handlungsfelder - also die Unterstützungsleistungen für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie die Erhöhung der Kapazitäten in den Beratungsstellen - wurden bislang bereits insgesamt Bewilligungsbescheide an Träger, Institutionen und Vereine in Höhe von 645.030 EUR erstellt und entsprechende Gelder in dieser Höhe ausgezahlt.

Für das dritte Handlungsfeld der Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger wurden bislang Maßnahmen in Höhe von insgesamt 3.844.952 EUR bewilligt, die mit verschiedenen Partnern umgesetzt wurden.

Hiervon entfallen im Einzelnen folgende Summen auf folgende Maßnahmen:

Austauschprogramm Weißware                                    1.457.762 EUR
Mobilitätsprogramm Fahrräder                                         574.710 EUR
Freier Eintritt Schwimmbad (alle Altersklassen)         550.000 EUR
KiTa Frühstück                                                                         200.000 EUR
Härtefallfonds Energiesperren                                           200.000 EUR
Unterstützungsfonds für Senior*innen                           166.940 EUR
Einschulungshilfe                                                                    150.000 EUR
Lebensmittelausgabe und Lebensmittelgutschein    146.442 EUR
Verfügungsfonds für Bedarfe in stat. Wohnformen    120.000 EUR
Bewerbungsoutfits                                                                   70.000 EUR
Gesunder Mittagssnack Jugendfreizeiteinrichtungen 50.200 EUR
Kostenfreie Düsselferien                                                         50.000 EUR
Freier Eintritt Auqazoo und Schauspiel                            45.000 EUR
Mobile Endgeräte für Senior*innen                                    28.200 EUR
Verfügungsfonds Sport                                                           20.000 EUR
Schlafsäcke für Obdachlose                                                  10.000 EUR
Außerörtliche Ferienmaßnahmen                                         5.697 EUR

Hierbei handelt es sich in der Regel um vorläufige Fördersummen. Die geförderten oder noch zu fördernden Maßnahmen können bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Die haushalterische Verbuchung muss im Jahr 2023 erfolgt sein. Für die Vorlage der abschließenden Verwendungsnachweise durch die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur besteht eine Frist bis spätestens 29. Februar 2024. Daher ist eine finale Auswertung der tatsächlichen Fördersummen auch erst dann möglich.

Des Weiteren sind derzeit sowohl Bewilligungen zur sozialen Infrastruktur sowie auch für Einzelfallhilfen noch Maßnahmen offen bzw. in Klärung in Höhe von 818.430 EUR.

Von den insgesamt vom Land NRW bewilligten 5.695.633 EUR sind damit bereits 5.308.413 EUR ausgezahlt oder verplant. Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant, die noch verbleibende Summe in Höhe von 387.220 EUR bis Ende des Jahres 2023 in weiteren Maßnahmen umzusetzen.

Antwort zu Frage 2:
Diese Frage kann erst nach Vorliegen aller Verwendungsnachweise der Träger beantwortet werden. Eine personenscharfe Aufschlüsselung ist jedoch nur in einem Teil der Maßnahmen möglich.

Antwort zu Frage 3:
Mit dem Stärkungspakt NRW wurden den Kommunen Gelder als Billigkeitsleistung für die oben genannten Zwecke zur Verfügung gestellt.

Der Stärkungspakt war von vorneherein zeitlich auf das Jahr 2023 begrenzt und als einmalige Unterstützung für von der Krise stark betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vorgesehen.

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