Sachstand pandemiegerechte Ausstattung weiterführender Schulen
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10.03.2021(RAT/074/2022):
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist besonders die Situation an den Schulen Gegenstand öffentlicher Debatten. Ebenso intensiv wird darüber diskutiert, welche Maßnahmen zum Schutz der Schüler:innen und der Lehrkräfte besonders wirksam sind.
Ergänzend zu der Strategie des regelmäßigen Lüftens und der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln können mobile Luftfiltergeräte einen wichtigen Beitrag leisten, die Infektionsgefahr zu minimieren; insbesondere in solchen Räumen, die nur über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit verfügen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2021 beschlossen, ein “Lüftungsprogramm” für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro aufzulegen, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung zusätzlich abzusichern. Aus dem NRW-Rettungsschirm wurden 48,2 Millionen Euro und aus Bundesmitteln 42,2 Millionen Euro bereitgestellt. Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Förderfähigkeit. Förderfähig sind nur Geräte oder Maßnahmen in Räumen der Kategorie 2.
Das Umweltbundesamt teilt Schulräume in drei Kategorien ein: Kategorie 1 umfasst Räume, in denen die Fenster weit zu öffnen und/oder raumlufttechnische Anlagen integriert sind. Unter Kategorie 2 fallen Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt). Für diese führt das Umweltbundesamt aus: "In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden.
Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll.
Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren" (vgl. https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an). Kategorie 3 umfasst diejenigen Räume, die nicht zu belüften sind. Diese werden für den Schulunterricht nicht empfohlen.
Viele Eltern, Lehrkräfte und deren Verbände fordern eine Verbesserung der Lüftung in allen Schulräumen seit langer Zeit. So auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bereits im Sommer vergangenen Jahres. In der NRZ vom 03.Juli 2021 äußerte sich die Düsseldorfer GEW-Leiterin Sylvia Burkert wie folgt: "Für uns sind Luftfilter wichtiger Baustein im Infektionsschutz und wir fordern, dass die Filter an allen Schulen bis zum Ende der Ferien eingebaut werden". Dies ist bisher nicht geschehen.
DIE LINKE Ratsfraktion ist der Ansicht, dass eine Kombination aus Hygienemaßnahmen, Lüften, Testungen und Luftfilter sinnvoll und erforderlich ist und zur Erweiterung des Gesundheitsschutzes aller Schüler:innen beiträgt.
DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:
- Wie hoch ist der Anteil der Räume an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die unter Kategorie 2 fallen? (Bitte aufschlüsseln nach Schule und Anzahl der Räume.)
- Für wie viele dieser Räume ist eine Ausstattung mit Luftfiltern möglich / beantragt / verwirklicht? (Bitte aufschlüsseln nach Schule und Anzahl der Räume.)
- Wie hoch ist der Anteil der Räume der Kategorie 3, die noch / nicht mehr für den Unterricht genutzt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Schule und Anzahl der Räume.)
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Anja Vorspel
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Herr Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Das Amt für Schule und Bildung hat bereits im Sommer 2020 nach eigener Betrachtung festgehalten, dass für den Unterricht solche Räume der Kategorie 2 nicht vorhanden sind.
Nach abschließender Prüfung durch einen externen Gutachter und der Auswertung der vorliegenden Prüfergebnisse wurde diese Betrachtung bestätigt. In wenigen Räumen wurden übliche Verschleißerscheinungen (zum Beispiel defekte Fenstergriffe oder hinderliche Öffnungsbegrenzer) an einzelnen Fenstern dokumentiert.
Die Wartung und Reparatur der betroffenen Fenster wurde beauftragt und durchgeführt, so dass abschließend bestätigt werden kann, dass keine Unterrichtsräume der Lüftungskategorie 2 entsprechen.
Antwort zu Frage 2:
Aufgrund der Ausführungen zu Frage 1 bestehen somit keine anerkannten förderfähigen Bedarfe an Luftfiltern an den städtischen weiterführenden Schulen.
Antwort zu Frage 3:
Es gibt keine Unterrichtsräume an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die für den Unterricht nicht genutzt werden können.
