Sanierung von Kulturgebäuden: Filmuseum
Anfrage des Ratsmitglieds Sigrid Lehmann zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/034/2026):
Mit dieser Anfrage möchte ich den Sanierungsstand für das Filmmuseum (Schulstraße) erfragen. Das Filmmuseum stand in der Priorisierungsliste „Sanierungsbedarf an Kulturgebäuden“ (Stand 28.01.2025) auf Rang 7.
Als besonders dringlich wurde hier die Beseitigung von Mängeln beim Brandschutz (u.a. fehlender zweiter Rettungsweg) eingestuft; diese Maßnahmen seien “kurzfristig erforderlich”. Die Kälteanlage sollte 2023 ausgetauscht werden.
Weiterhin sei mittelfristig die Sanierung von Sanitärobjekten und Leitungen erforderlich.
Die zugehörige Machbarkeitsstudie war für das 1. Quartal 2025 geplant. Die Machbarkeitsstudie liegt uns bislang nicht vor. Insbesondere der Stand zu den “kurzfristig erforderlichen” Brandschutzmaßnahmen wäre von Interesse.
Ich frage an:
1. Wann werden den Gremien die Machbarkeitsstudie und der Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Filmmuseums vorgelegt?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Dringlichkeit der Sanierung vor dem Hintergrund der letzten Überprüfung des Gebäudezustands?
3. Wie ist die weitere zeitliche und finanzielle Planung für die Sanierung des Filmmuseums? (Bitte mit konkreten Zieldaten.)
Freundliche Grüße
Sigrid Lehmann
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:
Antwort zu den Fragen 1 und 3:
Aufgrund der prognostizierten Kosten des oben genannten Projekts sind gemäß der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf Ratsbeschlüsse erforderlich.
Zunächst muss der Projektstart und die Beauftragung eines externen Planungsbüros erfolgen. Darauf aufbauend kann die Grundlagenermittlung und die Vorplanung weiter erarbeitet werden. Im Weiteren können anschließend die Vorlagen für die erforderlichen politischen Beschlüsse erstellt werden.
Antwort zu Frage 2:
Auf Grundlage der letzten Überprüfung des Gebäudezustands wurde 2025 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse erstellt. Die darin beschriebenen dringenden Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes wurden sukzessive als Bauunterhaltungsmaßnahmen umgesetzt oder durch organisatorische Maßnahmen kompensiert. Das gilt beispielsweise für die zunächst geforderte Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Form eines außenliegenden Treppenturms: Aufgrund einer geänderten Nutzung der betroffenen Räume konnte diese Anforderung entfallen.
Die darüber hinausgehenden brandschutztechnischen Erfordernisse bedürfen aufgrund ihres erheblichen Umfangs einer intensiven Planung und können nicht aus dem Bauunterhalt finanziert werden. Sie sollen im Rahmen eines Projekts umgesetzt werden, dessen Ablauf sich an der GA Bau orientiert. Das betrifft unter anderem die Installation einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Leitstelle der Feuerwehr. Sie soll mit dem Austausch der abgängigen Kälteanlage sowie weiteren mittelfristig durchzuführenden Maßnahmen in einem Projekt zusammengefasst werden.
