Schulprojekt „Tonhallenkids„ der Becker-Kerner Stiftung mit dem Musikkorps der Bundeswehr

Schulausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschuss am 17.06.2025 (SCHUA/036/2025):

Im Rahmen eines Schulprojekts der Becker-Kerner Stiftung fand in der Düsseldorfer Tonhalle am 18. November 2024 ein Konzert für insgesamt 1.500 SchülerInnen aus den 3.,4., und 5. Klassen von 22 Düsseldorfer Schulen statt.

In der begleitenden Pressemitteilung der Becker-Kerner Stiftung, die gemäß Selbstverständnis mit ihrer Stiftungsarbeit Kindern den Zugang zur Musik vermitteln möchte, heißt es: „Gemeinsam mit dem renommierten Musikkorps der Bundeswehr und prominenten Rednern wird für die Kids kultureller Hochgenuss initiiert“.

Der Berichterstattung des Lokalbüros Düsseldorf ist zu entnehmen wie Dagmar Wandt, Leiterin des Düsseldorfer Schulverwaltungsamtes, die Initiative der Stiftung lobte: „Solche Veranstaltungen öffnen den Kindern Türen zu neuen Welten.“ Dass diese Veranstaltung allerdings unter Beteiligung des Musikkorps der Bundeswehr stattfand, wird nicht näher thematisiert.

Auf eine Anfrage der Linken Bundestagsgruppe aus der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages antwortete das Verteidigungsministerium:
„Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich die Militärmusik in zahlreichen sozialen und karitativen Projekten. Sie fördert damit die Identifikation mit der Bundeswehr und ihre Verankerung in der Gesellschaft.“

Ferner heißt es, Militärmusik sei ein unverzichtbarer Integrationsfaktor zwischen Truppe und Bevölkerung (vgl. DIP - Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im vierten Quartal 2024).

Nach Auffassung der Linken Ratsfraktion ist es alles andere als harmlos, wenn Kinder und Jugendliche ihren ersten Zugang zur Orchestermusik zugleich als ersten Zugang zum Militär erfahren. Orchestermusik, in einer schönen Örtlichkeit wie beispielsweise der Tonhalle vertuscht, um was es beim Militär geht und blendet aus, dass die Bundeswehr eben nicht sozialen Zwecken dient. Eine Akzeptanzschaffung für die Bundeswehr durch Musik und Kultur ist insbesondere bei Minderjährigen abzulehnen.

Dieses Vorgehen der Bundeswehr kritisiert auch das Komitee der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ebenso wie die GEW.

Nach Auffassung der LINKEN Ratsfraktion ist die Präsenz der Bundeswehr in Bildungseinrichtungen ein Beitrag zur Militarisierung der Gesellschaft und unterläuft den in den Schulgesetzen formulierten Bildungsziel einer gewaltfreien Konfliktlösung.

Hinzu kommt, dass Düsseldorf seit 2014 aktives Mitglied im Friedensnetzwerk Bürgermeister für den Frieden (Mayors for Peace) ist. Diese Mitgliedschaft ist nicht mit derartigen Veranstaltungen zu vereinbaren. Musik sollte kein Instrument des Militärs sein, sondern vielmehr Frieden, Kultur und Freude bringen. Eine interessengeleitete Werbekampagne durch die Hintertür darf der Bundeswehr in Düsseldorf nicht noch einmal ermöglicht werden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Ist geplant eine weitere Veranstaltung unter Beteiligung des Musikkorps der Bundeswehr für Düsseldorfer Schüler:innen durchzuführen? (falls ja, bitte aufgeschlüsselt nach Ort und Datum)

2. Wurde die Elternschaft der teilnehmenden Schüler:innen vor der Veranstaltung darüber informiert, dass die Bundeswehr das Orchester stellt und wurden dafür Einverständniserklärungen eingeholt?

3. Wurden von städtischer Seite Werbemaßnahmen durchgeführt und wie genau sahen diese aus (bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahme und Kosten)?

Freundliche Grüße
Tanja Bernhard               Rene Engels


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:
Bei der zitierten Veranstaltung handelt es sich um ein Konzert für Schülerinnen und Schüler in der Tonhalle, das von der Becker-Kerner Stiftung initiert und durchgeführt wurde. Ob die Stiftung ein weiteres Konzert in Düsseldorf durchführen möchte und wer ggf. den musikalischen Beitrag darbieten würde ist der Schulverwaltung nicht bekannt.

Antwort zu Frage 2:
Die Einladungen zu dem Konzert erfolgten durch die Stiftung als Veranstalterin. Über den Inhalt der Einladungen ist der Schulverwaltung nichts bekannt.

Antwort zu Frage 3:
Nein.