Sozialkürzungen in den Haushaltsberatungen 2022
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 03.02.2022 (RAT/027/2022):
Vor der Etatsitzung des Düsseldorfer Stadtrats am 16.12.2021 reichten die Mehrheitsfraktionen CDU und Grüne keinerlei schriftliche Anträge zu Einsparungen im sozialen Bereich ein. Auch gab es keinerlei Erklärungen der Mehrheitsfraktionen oder des Oberbürgermeisters, wie die Forderungen der Kämmerei nach massiven „Verbesserungen“ beziehungsweise Kürzungen im Haushaltsplan verwirklicht werden sollten.
Gleichzeitig stand in dieser Sitzung die Entscheidung über eine dauerhafte Verpflichtung der Stadt in Höhe von 750 Millionen Euro für einen Opernneubau an. Die Mehrheitsfraktionen waren sichtbar entschlossen, eine Bewilligung dieser Dreiviertel Milliarde Euro zu erreichen – trotz der Mahnungen der Kämmerei zum Sparen. Eine medial geführte Debatte vor der Ratssitzung, in welcher die Ausgaben für eine neue Oper den Sozialkürzungen gegenübergestellt worden wären, wäre für die Ratsmehrheit unter Umständen ungelegen gekommen.
Die unangekündigten, mündlichen Kürzungsanträge von CDU und Grünen machten es den betroffenen Wohlfahrtsverbänden, der politischen und parlamentarischen Opposition und der Stadtgesellschaft unmöglich, sich vor der Etatsitzung über die Organisation von Öffentlichkeit gegen die Sozialkürzungen zu verständigen. Wenn dieser Effekt beabsichtigt gewesen sein sollte, wäre dieses Vorgehen zutiefst undemokratisch zu nennen.
Um die Öffentlichkeit über das Ausmaß der schwarz-grünen Sozialkürzungen wenigstens zu informieren, nachdem Grüne und CDU Fakten geschaffen haben, stellt DIE LINKE Ratsfraktion diese Anfrage.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Welche mündlichen Änderungsanträge der Ratsfraktionen CDU und Grüne zu Förderanträgen freier Träger und Wohlfahrtsverbände an die Stadt und ihre Ämter, insbesondere das Gesundheitsamt, hat der Rat in seiner Etatsitzung am 16.12.2021 mit Mehrheit angenommen?
- Welches prozentuales und absolutes Kürzungsvolumen wurde durch diese Sozialkürzungen von CDU und Grünen erzielt?
- Welche Folgen dieser Kürzungen sehen die jeweils betroffenen freien Träger und Wohlfahrtsverbände für die einzelnen Projekte und die Erfüllung ihrer Aufgaben?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born Anja Vorspel
Antwort der Verwaltung durch Stadtkämmerin Schneider:
Antwort zu Frage 1·
Mit Bezugnahme auf die im Ratsinformationssystem veröffentlichte Liste B mit Ergänzungen und den Abstimmungsergebnissen wurden in der Sitzung am 16.12.2021 folgende mündliche Änderungsanträge von CDU und Bündnis 90 I Die Grünen beraten und mehrheitlich vom Rat beschlossen: siehe laufende Nummern 38, 39, 40, 44, 46, 67, 68, 70 und 71.
Antwort zu den Fragen 2 und 3:
Den Änderungsanträgen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen lagen Haushaltsan träge der freien Träger zu Grunde, bei denen die freien Träger Projektförderungen beantragten.
Generell werden diese Anträge im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Ausschüssen und im Rat beraten und beschieden; es handelt sich um freiwillige Förderungen.
Hierbei kann die Entscheidung zur Projektförderung sowohl positiv als auch negativ ausfallen sowie eine Teilförderung beschlossen werden.
Für die Haushaltsanträge der freien Träger sind bis zu einer positiven Beschlussfassung keine Haushaltsmittel etatisiert, so dass keine Kürzung von Haushaltsmitteln erfolgt.
