Spitzengehälter in kommunalen Unternehmen begrenzen
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 26.04.2012:
Die höchsten Gehälter in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen (bzw. Unternehmen und Einrichtungen an denen die Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt ist) dürfen die höchste Stufe der Beamtenbesoldung nicht übersteigen. Die Höchstgrenze ist personenbezogen, gilt also auch für den Fall, dass eine Person in mehreren Unternehmen oder Einrichtungen tätig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Tochter- und Beteiligungsgesellschaften diesen Beschluss umzusetzen.
Begründung:
Kommunale Unternehmen und Einrichtungen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Dem muss durch eine maßvolle Vergütung von Vorständen, Geschäftsführern und vergleichbaren Leitungspositionen Rechnung getragen werden.
Die Spitzengehälter in kommunalen Unternehmen stehen oft in keinerlei Relation zu den anderen Gehaltsgruppen. Diese hohen Gehälter werden oftmals damit begründet, mit der freien Wirtschaft konkurrieren zu müssen.
DIE LINKE tritt dafür ein, Managergehälter bei Unternehmen in öffentlicher Hand, als auch bei Unternehmen in der freien Wirtschaft zu begrenzen. Unternehmen in öffentlicher Hand haben hierbei eine besondere Vorbildwirkung. Übermäßige Vergütungen für die Leitungsebene verbieten sich vor diesem Hintergrund.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
