Städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer einstellen
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 12.12.2024 (RAT/398/2024):
Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden fünf Stellen für städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer geschaffen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt eingestellt.
Begründung:
Zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt ist der Einsatz von städtischen Betriebsprüfer:innen überfällig. Nach Angaben des Finanzgerichts Düsseldorf aus dem Jahre 20181 nehmen immer mehr Städte ihr Teilnahmerecht an der Gewerbesteuerprüfung wahr und schalten hierfür sogenannte städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer ein. Städte wie Köln und Wuppertal haben damit gute Erfahrungen gemacht. So stellt die Verwaltung der Stadt Köln fest:
„Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden. In 2011 wurden ca. 4,2 Mio. EUR vereinnahmt. Weiterhin wird das besondere Fachwissen der Betriebsprüfung genutzt, in generellen Angelegenheiten die Interessen der Stadt Köln erfolgreich zu vertreten. Im Problemfeld ‚Mehrmütterorganschaft‘“ konnten so künftige Gewerbesteuereinbrüche für die Erhebungszeiträume 1999-2000 von 20,0 Mio. EUR und eine Rückzahlung bereits vereinnahmter Gewerbesteuern 1991-1998 von 135,0 Mio. EUR vermieden werden.“.2
Die Erfahrungen in Wuppertal waren auch derart positiv, dass die Stellen aufgestockt wurden. Der Leiter des Kölner Steueramtes berichtete skeptischen Neusser Politiker:innen schon 2017, dass Köln durch den Einsatz von städtischen Prüfer:innen das Gewerbesteueraufkommen seit 2014 um jährlich durchschnittlich neun Millionen Euro verbessert habe. Insbesondere in Großstädten lohne sich der Einsatz kommunaler Steuerprüfer:innen.3
Die Gewerbesteuer ist eine Einnahme, die den Kommunen zusteht, bevor davon wiederum Abgaben zu entrichten sind. Die Kommune hat von der Vollständigkeit der Gewerbesteuer einen unmittelbaren Vorteil; deswegen ist es sinnvoll, dass kommunale Betriebsprüfer:innen die Interessen der Stadt vertreten; insbesondere gegenüber Großunternehmen, die häufig den steuerrechtlichen Rahmen weitestgehend ausschöpfen, um ihre Steuerlast klein zu halten.
Vor diesem Hintergrund ist es der LINKEN unverständlich, dass Düsseldorf immer noch auf den Einsatz von städtischen Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer verzichtet. Der Einsatz von städtischen Steuerprüfer:innen ist aus unserer Perspektive auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.
DIE LINKE beantragt deshalb, fünf städtische Betriebsprüfer:innen im BereichGewerbesteuer einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Anja Vorspel
1 StGB NRW-Mitteilung 255/2018 vom 28.03.2018: „Mit Urteil vom 19.01.2018 (Az.: 1 K 2190/17 AO) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf. Die Entscheidung hat nach Angaben des Gerichts für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen seien, sogenannte Gewerbesteuerprüfer einzuschalten. Die Gewerbesteuer sei die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland.“
2ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp
3rp-online.de/nrw/staedte/neuss/politik-sieht-einsatz-staedtischer-gewerbesteuerpruefer-
skeptisch_aid-21163535
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
