Stellungnahmen des Wohnungsamtes zu öffentlich geförderten Wohnungen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 30.04.2012:
Der Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen bei Neubauprojekten wird in Bebauungsplänen in Düsseldorf seit einigen Jahren grundsätzlich nicht höher als mit 30 – 40 Einheiten pro Neubauprojekt festgelegt, auch wenn 1.000 Wohnungen und mehr entstehen sollen. Im Sommer 2011 wurde für diese Größenordnung von der Verwaltung eine Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung ins Feld geführt. Noch im Januar 2012 wurde in einem Bericht im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung auf diese „Vereinbarung“ hingewiesen.
Nach mehrmaligen Anfragen, wo denn ein solcher Beschluss zu finden sei, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung im April 2012 vom Planungsdezernenten eine solche Vereinbarung abgestritten. Sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft, wurde und wird bei jedem Neubauprojekt geprüft, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen sozialverträglich seien, so der Planungsdezernent.
Unabhängig von dieser „Vereinbarung“ wird bei der Vorstellung von Neubauprojekten in den Bezirksvertretungen und im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung immer wieder auf eine entsprechende Stellungnahme des Wohnungsamtes verwiesen. Hier sollen angeblich Angaben gemacht werden, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen das jeweilige Neubauprojekt bzw. der Stadtteil „vertragen“ würde.
In diesem Zusammenhang stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
- Bei welchen Neubauprojekten wurde das Wohnungsamt in den letzten zehn Jahren zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen für das jeweilige Projekt „sozialverträglich“ seien?
- Wie sind die Stellungnahmen ausgefallen? Wir bitten um Angabe der empfohlenen Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen für jedes Projekt.
- Wie sehen die Kriterien aus, aufgrund dessen die Festlegung der Anzahl erfolgte?
Freundliche Grüße
Peter Nowinski Mbulelo Dlangamandla Gesine Unger
Antwort der Verwaltung:
Frage 1:
Bei welchen Neubauprojekten wurde das Wohnungsamt in den letzten zehn Jahren zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen für das jeweilige Projekt „sozialverträglich“ seien?
Antwort:
Eine solche Statistik wird im Wohnungsamt nicht geführt.
Frage 2:
Wie sind die Stellungnahmen ausgefallen? Wir bitten um Angabe der empfohlenen Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen für jedes Projekt.
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie sehen die Kriterien aus, aufgrund dessen die Festlegung der Anzahl erfolgte?
Antwort:
Hierzu hat die Verwaltung in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 09.01.2012 bereits Stellung genommen. Ein Auszug aus der genehmigten Niederschrift wird mit der Beantwortung dieser Anfrage verteilt.
