Straßenordnung überarbeiten
Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 10. Januar 2018:
Der OVA beauftragt die Verwaltung, die „Düsseldorfer Straßenordnung“ zu überarbeiten und restriktive, unklare und schwammige Formulierungen (z.B. in § 3 und § 6) zu entfernen.
Begründung:
Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung)“ verbietet unter Paragraph sechs beispielsweise das „Lagern in Personengruppen“, „aggressives Betteln“, „Störungen in Verbindung mit Alkoholgenuss“ oder das „Nächtigen, insbesondere auf Bänken und Stühlen sowie das Umstellen von Bänken und Stühlen zu diesem Zweck“. In Paragraph drei wird in Bezug auf ÖPNV-Anlagen „das Benutzen der Anlagen als Ruhe-, Spiel- oder Lagerplatz“ untersagt. Solche restriktiven, unklaren und schwammigen Formulierungen können durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Ordnungs- und Servicedienstes“ (OSD) nach Belieben ausgelegt und restriktiv angewandt werden.
Ende 2017 machte erneut ein besonders negativer Fall Schlagzeilen. Am 28. November berichtete die Rheinische Post unter dem Titel „Ordnungsamt entschuldigt sich bei dementem Rentner“: „Der demenzkranke Rentner, der 35 Euro Strafe zahlen sollte, weil er sich acht Minuten lang auf einer Bank an einer Bushaltestelle ausgeruht hatte, kann die Verwarnung aus dem Rathaus in den Papierkorb werfen. Die Stadt wird sich schriftlich bei dem nach ihren Angaben 86 Jahre alten Senior entschuldigen und das von Mitarbeitern des Ordnungsdienstes eingeleitete Verfahren einstellen. Die Stadt hatte den Fall, der über soziale Medien verbreitet worden war und weltweit für Aufregung sorgt, gestern bestätigt. ‚Ich hätte mir im konkreten Fall mehr Fingerspitzengefühl gewünscht‘, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum.“
Weiter heißt es: „Die Strafe wurde verhängt, weil der Mann die Bank als Anlage des Öffentlichen Nahverkehrs ‚nicht ihrer Zweckbestimmung‘ gemäß genutzt haben soll. Ein Paragraph der Straßenordnung untersagt grundsätzlich die Nutzung als ‚Ruhe-, Spiel- und Lagerplatz‘. Wie oft es Ansprachen wegen dieser Vorschrift gibt, kann Zaum nicht sagen.“
Die Düsseldorfer Straßenordnung bietet nicht nur großen Spielraum für Interpretation, durch sie können OSD-Beschäftigte auch repressiv gegen unliebsame Menschen vorgehen. OSD-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können aufgrund der Straßenordnung in völlig unbegründeten Fällen Bußgeldverfahren einleiten oder solche androhen und dann selbstständig – zur Abwendung dieser – Verwarngelder (bis zu 55,- Euro) erheben. Die aktuelle Praxis des OSD muss dringend auf den Prüfstand. Eine Streichung der restriktiven, unklaren und schwammigen Formulierungen in der Düsseldorfer Straßenordnung ist ein erster Schritt.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Georg Blanchard Lutz Pfundner
