Zum Hauptinhalt springen

Tempo 30 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet einführen

Ratsfraktion

Antrag der Ratsfraktion DIe LINKE zur Sitzung des Rates am 10.12.2020:

Die Stadt Düsseldorf führt ein generelles Tempo 30 Limit in der der Stadt ein. Eine Heraufsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 für einzelne Hauptverkehrsstraßen müsste als - beschilderungspflichtige - Ausnahme im Einzelfall besonders begründet werden.  
    
Begründung:
Eine Tempo 30 Limit führt insgesamt zu einer qualitativen Verbesserung der Lebensqualität.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ist eine wirksame, vergleichsweise preiswerte und kurzfristig zu realisierende Maßnahme, um die Luft- und Lärmbelastung durch den Autoverkehr in Innenstädten zu senken. Dies hat bereits 2011 der Wissenschaftliche Beirat des Bundesverkehrsministeriums festgestellt und darum Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts vorgeschlagen.

Studien haben gezeigt, dass sich bei Geschwindigkeitsreduzierungen die Durchschnittsgeschwindigkeit für den Autoverkehr sogar erhöht. Grund dafür ist, dass der Verkehrsfluss gleichmäßiger wird und Staus vermieden werden. Staus werden auch dadurch reduziert, dass in Tempo-30-Zonen etwa 40 Prozent weniger und zugleich weniger schwere Unfälle vorkommen als in vergleichbaren Tempo-50-Bereichen.
Für den Radverkehr erhöht sich die Durchschnittsgeschwindigkeit durch Tempo 30 weil die Ampeln an die Reduzierung angepasst werden und dadurch die Grüne Welle für Radfahrende näher rückt.
Die geringere Unfallgefahr, auch für RadfahrerInnen und FußgängerInnen, macht einen Umstieg auf Rad und E-Bike attraktiver.

Bei Tempo 30 verringern sich laut Zahlen des Umweltbundesamtes die Schadstoffemissionen deutlich, weil PKW weniger häufig abbremsen und beschleunigen müssen und so weniger Kraftstoff verbrauchen. Verkehrslärmemissionen verringern sich um 2 bis 3 dB(A). Durch weniger Abbremsen nimmt gleichzeitig der Feinstaub in der Luft ab, da der Abrieb der Bremsen einen erheblichen Anteil der Feinstaubkonzentration in der Luft hat.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sollte daher sinnvoll für innerstädtische Straßen eingeführt werden. Eine Heraufsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 für einzelne Hauptverkehrsstraßen müsste als -  beschilderungspflichtige - Ausnahme im Einzelfall besonders begründet werden.  

Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla                Anja Vorspel

Zurück zum Kopf der Seite