Übersicht über Baumfällungen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 30.08.2018:
Der schwere Gewittersturm „Ela“ zerstörte im Juni 2014 mit Böen von über 140 km/h 30.000 Bäume in Düsseldorf und beschädigte weitere 24.000 schwer. 22.500 der 69.000 kartierten Straßenbäume wurden laut Klimaanpassungskonzept der Stadt in Mitleidenschaft gezogen. Dieser Verlust und die darauf folgende große Spendenbereitschaft der DüsseldorferInnen für Neupflanzungen haben das Bewusstsein für die Bedeutung von altem Baumbestand gestärkt. Ersatzpflanzungen erfüllen tatsächlich erst nach Jahrzehnten die gleiche, klimaschützende Funktion wie die verloren gegangenen Bäume. Jede Fällung eines Baumes aus altem Bestand bedeutet auf Jahrzehnte einen Verlust für den Klimaschutz in der Stadt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gehen der Stadt leider regelmäßig kranke oder geschädigte Bäume verloren. So plant das Gartenamt für den Sommer diesen Jahres 390 Fällungen. Darüber hinaus wird für Bauvorhaben und andere Projekte jährlich eine unbekannte Zahl an Bäumen gefällt. Weder über diese, noch über andere Baumfällungen von privater Seite hat der Ausschuss für Umweltschutz eine Übersicht.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Welche Bäume wurden im Stadtgebiet seit 2017 auf Betreiben von Gartenamt, Privatpersonen oder Firmen wo und wann gefällt, sind diese Informationen öffentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht?
- Welche Gründe (beispielsweise Beschädigung, Baumaßnahmen, Veranstaltungen) lagen für die Baumfällungen jeweils vor, sind diese Informationen öffentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht?
- Was war der Schutzstatus der jeweiligen Bäume vor ihrer Fällung, sind diese Informationen öffentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Meisen Odd Krause Mai Nguyen
Antwort der Verwaltung am 30.08.2018 (Beigeordnete Stulgies)
zu Frage 1: Im Garten-, Friedhofs- und Forstamt werden jahresbezogene Statistiken zu den notwendigen Baumfällungen im Stadtgebiet geführt. Aus diesem Grund beziehen sich alle Zahlen auf den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2017.
In 2017 wurden durch das Gartenamt 1446 Bäume im Straßenbereich und in Grünanlagen der Stadt Düsseldorf aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Bei einem geschätzten Gesamtbestand von 150.000 Bäumen im Zuständigkeitsbereich des Gartenamtes sind dies 0,96 %. Die zuständigen Bezirksvertretungen wurden über die anstehenden Fällungen durch eine Informationsvorlage informiert. Zusätzlich wurden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Düsseldorf über entsprechende Pressemitteilungen und das Internet informiert.
Aufgrund von Anträgen von Privatpersonen und Firmen wurden in 2017 3435 Bäume vom Schutz der Baumschutzsatzung auf privaten Grundstücken befreit. Die Befreiungen beinhalteten 1894 Fällungen und 1541 Maßnahmen der Kronenpflege. 450 Anträge zur Befreiung von der Baumschutzsatzung wurden abgelehnt.
Da es sich um Bäume auf privatem Grund und Boden handelt, können diese Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. In Einzelfällen kann zu den einzelnen Vorgängen auf Antrag Akteneinsicht genommen werden.
zu Frage 2: Die Informationsvorlagen an die zuständigen Bezirksvertretungen enthalten Informationen zum Standort, zur Gattung der Bäume und zum Grund der Fällung. Nach § 4 Abs. 1 der Baumschutzsatzung wird von den Verboten des § 2 der Baumschutzsatzung eine Ausnahme erteilt, wenn die Bäume
„1. durch den Eigentümer oder einen sonstigen Berechtigten aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu entfernen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern sind und er sich nicht in zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann,“ (in 2017: 0 Befreiungen)
„2. eine nach baurechtlichen Vorschriften statthafte Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen zulassen,“ (in 2017: 1238 Befreiungen)
„3. Personen oder Sachen gefährden und die Gefahr nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand zu beheben ist,“ (in 2017: 496 Befreiungen)
„4. krank sind und ihre Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist,“ (in 2017: 1553 Befreiungen)
„5. aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend zu beseitigen oder wesentlich zu verändern sind,“ (in 2017: 25 Befreiungen)
„6. die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während der Helligkeit des Tages bei gewöhnlichen Lichtverhältnissen nur mit künstlichem Licht benutzt werden können, aber ohne Einwirkung des betroffenen Baumes ohne künstliches Licht im Rahmen der gewöhnlichen Zweckbestimmung des betroffenen Raumes nutzbar wären.“ (in 2017: 107 Befreiungen)
Nach § 4 Abs. 2 kann von den Verboten des § 2 eine Befreiung erteilt werden, wenn das Verbot nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zu einer unzumutbaren Härte führen wurde. Das gleiche gilt, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (in 2017: 16 Befreiungen).
zu Frage 3: In § 2 der Baumschutzsatzung heißt es:
„1. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern und mehr hat. Der Umfang im Sinne der S. 1 und 2 ist in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser 3 Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
2. Nicht unter die Vorschriften dieser Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnußbäumen und Eßkastanien.
3. Diese Satzung gilt auch für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind und für die nach dieser Satzung vorgenommenen Ersatzpflanzungen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind.“
Diese Informationen können auf der Homepage der Stadt Düsseldorf (https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/baumschutzsatzung.html) eingesehen werden.
