Umsetzung der Inklusion im Schulbereich
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 31.01.2013 zu TOP 12 f (Vorlage 01/12/2013):
Der zweite Absatz des Antrags wird wie folgt ersetzt:
Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Landesregierung auf, den ursprünglichen Zeitplan zur Einführung der Inklusion beizubehalten, den Entwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zu überarbeiten und ihn zeitnah zu verabschieden.
Der Entwurf soll insbesondere dahingehend geändert werden, dass für jede inklusive Klasse zwei Lehrkraftstellen bereitgestellt werden. Des Weiteren sollen die Klassengrößen auf 20 SchülerInnen beschränkt werden, wovon maximal vier SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderungsbedarf aufweisen sollten.
Begründung:
Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf ist die – von der Landesregierung vorgesehene – Verschiebung der Inklusion im Schulbereich ebenso zu kritisieren wie der Umstand, dass sie die personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine inklusive Schule nicht bereitstellt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen von CDU und FDP würden diese Situation allerdings nicht verbessern, sie würde weiter verschärft werden. Die Zurücknahme des Entwurfs zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz hätte eine nochmalige Verzögerung der Inklusion zur Folge. Eine dauerhafte Beibehaltung der Doppelstrukturen verhindert ebenfalls eine inklusive Beschulung.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf tritt für eine zügige Umsetzung der Inklusion unter verbesserten Voraussetzungen ein. Der ursprüngliche Zeitplan zur Einführung der Inklusion sollte daher beibehalten werden, eine Überarbeitung des Entwurfs zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist notwendig.
Unabhängig von diesen Forderungen ist es jedoch die Aufgabe der Stadt Düsseldorf, im kommunalen Bereich die Anstrengungen für eine inklusive Gesellschaft deutlich zu verstärken.
Freundliche Grüße
Georg Blanchard Angelika Kraft-Dlangamandla
