Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG)

Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des ADIG am 16.01.2025 (ADIG/007/2025):

Bis Ende 2022 sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) bundesweit umgesetzt sein. Das Gesetz, das im August 2017 vom Bundestag verabschiedet wurde, verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.

Damit soll der Zugang für Bürger:innen und Unternehmen zu Verwaltungsleistungen sowie die Kommunikation zu den Ämtern und Behörden erleichtert und verbessert werden. Insgesamt sollen mit dem Vollzug des OZG viele Behördengänge digital zu erledigen sein. Deutschland liegt mit der Digitalisierung in Europa weit hinter dem Durchschnitt aller Länder. Die Umsetzung des OZG bis Ende 2022 ist gescheitert.

Mit der Einigung von Bund und Ländern zum OZG-Änderungsgesetz im Sommer 2024 wurde das OZG 2.0 im Bundesrat verabschiedet. Verwaltungsleistungen, die Bund, Länder und Kommunen für Unternehmen anbieten, sollen bis spätestens 2028 voll digitalisiert sein. Für Verwaltungsleistungen, die für Privatpersonen angeboten werden sollen, wurde keine neue Frist gesetzt.

Bis Ende 2022 sollten über 6.000 Verwaltungsleistungen, zusammengefasst in 575 OZG-Leistungsbündeln, auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden. Für etwa 115 der 575 Leistungsbündel ist der Bund sowohl für Regelung als auch Vollzug zuständig. Bei etwa 90 Leistungen liegt sowohl die Regelungs- als auch die Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen.

Beim größten Teil der Leistungen (370) liegt die Regelungskompetenz beim Bund, der Vollzug aber bei den Ländern und Kommunen.

Im OZG 2.0 soll das Prinzip "Einer für Alle" (EfA) angewandt werden. Ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren Ländern entwickelt zentral und betreibt eine Verwaltungsleistung und stellt diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung. Ein Bericht des Bundesrechnungshofs rügt die bisherige ernüchternde Bilanz bei der Digitalisierung der Verwaltung. Laut dem Bericht waren im Juli 2024 erst 5 Prozent der sogenannten EfA- Onlinedienste flächendeckend genutzt wurden.

In Antwort auf eine Anfrage der LINKEN vom 18. August 2022 (ADIG/022/2022) zum Umsetzungsstand des OZG in Düsseldorf antwortete die Verwaltung: „Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist die Landeshauptstadt Düsseldorf für etwa ein Drittel der 575 Gesamtleistungen verantwortlich. Etwa zwei Drittel dieser Leistungen ist den Prioritätsstufen 1 und 2 zuzuordnen. Ein Drittel entfällt auf die Prioritätsstufen 3 und 4.“

Die Stadt Düsseldorf müsste demnach selbst ca. 190 OZG-Leistungen zur Verfügung stellen. Laut der offiziellen Seite des Bundes zum OZG (https://dashboard.digitale-verwaltung.de/) sind in Düsseldorf von 575 OZG- Leistungsbündeln aber nur 162 Leistungen des Bundes, 32 Leistungen des Landes und ganze 51 Leistungen des Kreises ab der Prioritätsstufe 2 verfügbar. (Abruf 27. November 2024)

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

1. Wie viele OZG-Leistungen wurden bisher von der Stadtverwaltung alleine, mit dem Land, oder mit dem Bund zusammen entwickelt und sind verfügbar? (Bitte eine Auflistung der OZG-Leistungen.)

2. Wie viele OZG-Leistungen werden aktuell von der Stadtverwaltung alleine, mit dem Land, oder mit dem Bund zusammen entwickelt bzw. sollen entwickelt werden? (Bitte eine Auflistung der OZG-Leistungen.)

3. Wie viele von den Gesamtleistungen, für welche die Stadt Düsseldorf verantwortlich ist, sind umgesetzt/in Arbeit/geplant? (Bitte eine Auflistung und Aufteilung in die unterschiedlichen Prioritätsstufen.)

Mit freundlichen Grüßen
Chris Demmer


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Wagner:

Antwort zu Frage 1:
Derzeit stehen produktiv 153 Antragsassistenten für OZG-Leistungen, des Reifegrades 2 und 3, zur Verfügung (Auflistung siehe Anlage 1). Die 75 meist genutzten Services der Düsseldorfer*innen sind vollständig in Antragsassistenten umgesetzt. Dies entspricht derzeit eines Umsetzungsstandes in Verantwortung der Landeshauptstadt Düsseldorf von 35%.

Eine Erhebung über Entwicklungspartnerschaften findet bisher nicht statt.

Antwort zu Frage 2:
Das OZG sieht die Verpflichtung vor, dass die Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden. Wann diese Vorgabe für jede Leistung als erfüllt gilt, ist von den individuellen Leistungsstrukturen abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die formalen Anforderungen des OZG werden in der Regel bereits erfüllt, wenn ein Online-Angebot von Informationen zu der Dienstleistung sowie ein PDF-Antrag online verfügbar sind. Nach dieser Betrachtung ist die OZG-Umsetzung in Düsseldorf durch das Digitale Amt / Serviceportal sowie die weiteren Internetseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits weit fortgeschritten. Über diese Vorgabe hinaus strebt die Verwaltung bei den OZG-Leistungen einen möglichst hohen Reifegrad an.

Die Verwaltung misst aktuell nur welche Leistungen OZG-Leistungen bereits in einer Entwurfsfassung als Antragsassistent vorliegen, Vorarbeiten in den Dienststellen werden nicht erfasst. Eine Auflistung der 11 aktuell im Entwurfsstatus befindlichen Leistungen finden Sie im Anhang 2.

Antwort zu Frage 3:
siehe Antworten zu Fragen 1 und 2.

Anlage: Auflistung der OZG-Leistungen als PDF