Ursachen und Konsequenzen des geplanten Doppelhaushalts 2024/2025
Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Sitzung des Rates am 07.09.2023 (RAT/320/2023):
In unserer Nachbarstadt Köln, dem ehemaligen Arbeitgeber des Oberbürgermeisters, kamen Doppelhaushalte nach meinem Informationsstand als Antwort auf erhebliche Probleme der Stadtverwaltung mit der fristgemäßen Aufstellung des Haushalts zustande. Eine solche, zwingende Notwendigkeit für einen Doppelhaushalt liegt in Düsseldorf nicht vor.
Deshalb ist es aus meiner Sicht notwendig, dass dem Rat der Stadt Vorteile und Nachteile sowie mögliche Konsequenzen eines Doppelhaushalts ausführlich dargestellt werden.
Der Oberbürgermeister hat seine Absicht, in der Stadt Düsseldorf erstmals einen Doppelhaushalt aufzustellen, im Januar gegenüber den Medien angekündigt.
Begründet hat er dies mit mehr Planungssicherheit, mehr Effizienz (u.a. durch den Wegfall einer vorläufigen Haushaltsführung) – und der drohenden Genehmigungspflichtigkeit eines künftigen Haushalts aufgrund der finanziellen Defizite der Stadt.
Zumindest die Umgehung der Genehmigungspflichtigkeit eines städtischen Haushalts oder gar Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts durch die vorauseilende Verabschiedung eines Doppelhaushalts erscheint mir wie ein Manöver, das erhebliche juristische Unsicherheiten birgt. Ebenso ist die Frage, ob die damalige Argumentation des Oberbürgermeisters nach der jüngst wieder positiveren Entwicklung der Stadtfinanzen noch greift.
Der Planung eines Haushalts über zwei Jahre könnten außerdem Planungsrisiken gegenüberstehen, welche einen Nachtragshaushalt notwendig machen könnten. In diesem Fall würde auch die vom OB angeführte Ersparnis an Verwaltungsaufwand nach meiner Einschätzung wieder hinfällig.
Weiterhin sieht DIE LINKE kritisch, dass ein Verzicht auf eine Haushaltsberatung in 2025 bedeutet, dass die gewählten Vertreter:innen der Düsseldorfer Einwohner:innen in diesem Wahljahr die Haushaltsplanung der Stadt nicht kritisch hinterfragen können und ihre eigenen Vorstellungen für haushaltsplanerische Schwerpunkte nicht einbringen können.
Ich frage an:
- Welche haushalterischen, verwaltungstechnischen und politischen Vor- und Nachteile zieht der geplante Doppelhaushalt 2024/2025 nach sich (z. B. für die Kontrollfunktion politischer Gremien)?
- Wie bewertet die Verwaltung die Rechtssicherheit eines Doppelhaushalts für den Fall, dass dadurch eine Genehmigungspflichtigkeit oder die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung NRW für einen Einzelhaushalt 2025 umgangen wird?
- Welche Konsequenzen ergäben sich, wenn der Rat in seiner Haushaltsberatung eine Ablehnung nur des Haushalts für 2025 oder eine Nicht-Befassung mit dem Haushalt 2025 beschließen sollte?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla
