Verhalten des OSD
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 10. Januar 2018:
Regelmäßig macht der Umgang des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) mit Wohnungslosen und anderen Menschen negative Schlagzeilen. Im November 2017 berichtete die Presse über ein vom OSD gegen einen 86-jährigen Rentner verhängtes Verwarngeld wegen Ausruhen an einer Haltestelle. Dabei nahm die Berichterstattung in WZ, WAZ und Bildzeitung am 27.11.2017 Bezug auf Äußerungen des Leiters des Ordnungsamtes, Herrn Michael Zimmermann. 112 ähnlich gelagerte Fälle hat es laut der Berichterstattung in 2016 gegeben und im Jahr 2017 waren es bis zu diesem Zeitpunkt 162 Fälle.
Aufgrund einer Anfrage der LINKEN im März 2017 im OVA stellte die Verwaltung die Vorgehensweise des OSD bei Buß- und Verwarngeldern dar. Demnach leitet der OSD durch Anzeigen Bußgeldverfahren ein. Nach Anhörung des Betroffenen ergeht dann der schriftliche Bußgeldbescheid. Bei geringen Ordnungswidrigkeiten kann der Betroffene das Bußgeldverfahren vermeiden, indem er ein durch den OSD angebotenes Verwarngeld (zwischen fünf und fünfundfünfzig Euro) akzeptiert und innerhalb einer Woche bezahlt. Bei Menschen ohne festen Wohnsitz kann der OSD eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Kosten anordnen und falls diese nicht bezahlt werden kann, Wertgegenstände wie u.a. Mobiltelefone der Betroffenen beschlagnahmen.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele Bußgeldverfahren hat der OSD seit 2014 wegen Verstößen gegen die §§ 3 (Schutz der ÖPNV-Anlagen) und 6 (Störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen) der Straßenordnung eingeleitet und in wie vielen Fällen hat der OSD zur Sicherstellung dieser Verfahren Eigentum von Betroffenen einbehalten (aufgeschlüsselt nach Jahr, Begründung und Art des Eigentums)?
- Wie viele Verwarngelder hat der OSD seit 2014 zur Abwendung von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die §§ 3 und 6 der Düsseldorfer Straßenordnung erhoben (aufgeschlüsselt nach Jahr, Begründung und Höhe)?
- Wie viele Platzverweise hat der OSDwegen Verstößen gegen die §§ 3 und 6 der Straßenordnung seit 2014 verhängt und wie viele Fesselungen oder andere Zwangsmaßnahmen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Begründung)?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Georg Blanchard Lutz Pfundner
Antwort der Verwaltung am 10.01.2018 (Beigeordneter Zaum)
zu Frage 1: Wie bereits mit der Antwort auf die Anfrage zur Sitzung des OVA am 10.01.2017
(Vorlage 66/4/2017) mitgeteilt, sieht die Ordnungsbehördliche Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt
Düsseldorf entsprechend dem Beschluss des Rates eine Ahndung nach dem Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten vor. Dieses kennt im Wesentlichen die gebührenfreie
mündliche Verwarnung, die gebührenpflichtige Verwarnung sowie die Einleitung
eines Bußgeldverfahrens.
Verstöße, die durch Annahme einer Verwarnung und ggf. sofortige Barzahlung eines
Verwarngeldes vor Ort erledigt wurden, werden statistisch nicht erfasst und sind
deshalb auch nicht auswertbar.
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich deshalb ausschließlich auf solche Vorfälle,
bei denen es zu einem Bußgeldverfahren kam.
| 2016 | 2017 | |
| §3 Abs. 1 und 2 DStO | 135 | 168 |
| §6 DStO Verrichten der Notdurft | 757 | 658 |
| §6 DStO alle anderen Begehungsformen | 72 | 88 |
Eine Ermittlung der Daten für die Jahre 2014 und 2015 ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht mehr möglich, weil erledigte Fälle aus diesen Jahren im EDV-System
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereits gelöscht wurden.
Eine Statistik über die zum Zwecke der Sicherung des Bußgeldverfahrens
angeordneten Sicherheitsleistungen sowie die jeweils zu Grunde liegenden Vorwürfe
wird nicht geführt.
zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1, statistische Daten zu ausgesprochenen Verwarnungen liegen nicht vor.
zu Frage 3: Eine Auswertung der erteilten Platzverweise nach Gründen kann nicht vorgelegt
werden, da diese nicht erhoben werden.
Die Anzahl der erteilten Platzverweise ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 (Stand 30.11.2017) |
| 2296 | 1298 | 1347 | 938 |
Angeordnete Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs werden bei Bedarf in den
jeweiligen Einsatzberichten dokumentiert, eine Aufbereitung zu statistischen
Zwecken erfolgt nicht. Die angefragten Zahlen liegen deshalb nicht vor.
