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Wann werden die städtischen Wohnungen saniert?

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus aktuellem Anlass zur Ratssitzung am 11.07.2013:

Am 04.07.2013 fand ein Gespräch zwischen der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) und dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum wegen des Leerstandes von städtischen Wohnungen statt. Bei der anschließenden öffentlichen Pressekonferenz, über die am 05.07.2013 ausführlich in den Medien berichtet wurde, stellten das Bündnis und die SWD die erzielten Gesprächsergebnisse vor.

Demnach plant die SWD die schrittweise Sanierung der städtischen Häuser in der Hammer Dorfstraße wie auch am Hellweg. Dazu sollen die 1,5 Millionen Euro verwendet werden, die laut Stadtverwaltung ab 2014 pro Jahr der SWD zur Sanierung von Wohnungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei dieser Summe wird allein die Sanierung der Wohnungen in der Hammer Dorfstraße mindestens drei Jahre dauern. Erst danach können die Wohnungen am Hellweg in Angriff genommen werden. Während der Sanierung dieser Wohnungen steht kein Geld für die Sanierung weiterer Wohnungen zur Verfügung. Laut  Angaben der Stadtverwaltung sind mindestens 244 städtische Wohnungen sanierungsbedürftig und stehen deshalb leer.

Die Stadt hat ihren gesamten Wohnungsbestand von ca. 7.000 Wohnungen an die SWD verpachtet. Da der Stadt laut Pachtvertrag 42,5 % der Mieteinnahmen – für das Jahr 2013 wird mit einem Betrag von fast 11 Millionen Euro gerechnet, dazu kommt noch eine Gewinnausschüttung von fast 800.000 Euro – direkt zufließen und gleichzeitig von der Stadt nur 1,5 Millionen Euro für Sanierungen im gesamten Wohnungsbestand zur Verfügung gestellt werden, kann die SWD notwendige Sanierungen nur schrittweise durchführen. Es steht zu befürchten, dass bei einer jährlichen Investitionssumme dieser Größenordnung in den nächsten Jahren mehr Wohnungen aus Sanierungsgründen dem Wohnungsmarkt entzogen als zugeführt werden.

Auch die SWD ist der Meinung, dass umfassende Sanierungen nur bei einer wesentlichen Erhöhung der städtischen Mittel durchführbar sind. Im September soll der Entwurf des städtischen Haushaltes für das Jahr 2014 vorgelegt werden. Die Verabschiedung des Haushaltes ist für Dezember vorgesehen. Der Rat und seine Gremien benötigen für die Haushaltsberatungen dringend die Höhe der für die Sanierung der städtischen Wohnungen erforderlichen Gelder.

Die SWD hat zugesagt, dem Aufsichtsrat am 18.07.2013 ein Konzept für die Sanierung der Wohnungen an der Hammer Dorfstraße und dem Hellweg zur Genehmigung vorzulegen. Denn ohne die Zustimmung des Aufsichtsrates und der Eigentümerin der Wohnungen – der Stadt – kann die SWD die Sanierungen nicht beginnen.

Aus diesen Gründen fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wird die Stadtverwaltung das Konzept der SWD zur Sanierung von städtischen Wohnungen unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

  2. Wann wird dem Rat und seinen Gremien das von der SWD erarbeitete Konzept zur Sanierung der Wohnungen in der Hammer Dorfstraße und am Hellweg vorgelegt, aus dem Kosten und Zeitabläufe der Sanierungen abzulesen sind?

  3. Wann wird dem Rat und seinen Gremien ein Konzept, das zusammen mit der SWD auszuarbeiten ist, für Sanierungsmaßnahmen des gesamten städtischen Wohnungsbestandes vorgelegt, aus dem die Gesamtkosten abzulesen sind?

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla            Gilbert Yimbou

Antwort der Verwaltung durch den Dezernenten Bonin:

Frage 1:

Wird die Stadtverwaltung das Konzept der SWD zur Sanierung von städtischen Wohnungen unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

Frage 2:
Wann wird dem Rat und seinen Gremien das von der SWD erarbeitete Konzept zur Sanierung der Wohnungen in der Hammer Dorfstraße und am Hellweg vorgelegt, aus dem Kosten und Zeitabläufe der Sanierungen abzulesen sind?

Frage 3:
Wann wird dem Rat und seinen Gremien ein Konzept, das zusammen mit der SWD auszuarbeiten ist, für Sanierungsmaßnahmen des gesamten städtischen Wohnungsbestandes vorgelegt, aus dem die Gesamtkosten abzulesen sind?

Beantwortung der Fragen 1- 3:

Die Stadt hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2001 ein 10- jähriges Rahmenprogramm für erforderliche Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen beschlossen. Damit wurde festgelegt, 15 Mio DM (bzw. ca. 7,7 Mio. €) zur Finanzierung erforderlicher wertverbessernder Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen am städtischen Wohnungsbestand bereitzustellen.

Mitte 2011 wurde im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung und im Ausschuss für Wirtschaftförderung, Tourismus und Liegenschaften ausführlich über die Ergebnisse einer Portfolioanalyse über den gesamten Wohnungsbestand berichtet.

Die positiv gelebte und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Stadt Düsseldorf und der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) wird mit Ratsbeschluss vom 06.06.2013 zum Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt „ZUKUNFT WOHNEN.Düsseldorf“ weiter gestärkt. Gemäß Ziff. 6.1.8 des Handlungskonzeptes wird festgelegt, die Mittel zu erhöhen und jährlich 1,5 Mio € aus dem städtischen Haushalt für Modernisierung und zum Ersatz von nicht modernisierungswürdigem Altbestand des kommunalen Wohnungsbestandes zur Verfügung zu stellen.

Entsprechend dem Pachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der SWD ist geregelt, dass wesentliche Veränderungen der verpachteten Grundstücke (Erweiterung, Ausbau, Abbruch u. ä.) oder eine über die Erhaltung hinausgehende Wertverbesserung oder Modernisierung sowie die notwendigen Instandsetzungen vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beraten und im Rahmen der jährlichen Wirtschaftspläne beschlossen werden.

Daher wird auch über Maßnahmen an den hier zur Rede stehenden Objekten seitens der Gesellschaft entsprechend der Satzung und Geschäftsordnung in ihren Gremien beraten.
Die Verwaltung wird der Geschäftsführung empfehlen, die Ergebnisse den zuständigen Fachgremien vorzulegen.

 

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