Zum Hauptinhalt springen

Widerspruch gegen Datenweitergabe

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 24.05.2012:

Im Meldegesetz NRW ist festgelegt, dass unter anderem Parteien und sonstige Träger von Wahlvorschlägen, Wählergruppen etc., aber auch Religionsgemeinschaften, das Bundesamt für Wehrverwaltung, sowie private Personen Melderegisterauskünfte und unter bestimmten Voraussetzungen, die nicht weiter ausgeführt sind, auch Gruppenauskünfte erhalten können. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist die Weitergabe privater Daten äußerst fragwürdig. Eine Kontrolle, was die Empfänger mit den Meldedaten machen, ist nicht vorhanden. Insbesondere Unternehmen und Firmen, die mit Daten handeln, haben ein verstärktes Interesse an privaten Daten. Schon öfters sind in der Öffentlichkeit Missbräuche durch die Weitergabe von Meldedaten bekannt geworden.

Unterbinden kann man dies nur, indem wie im Meldegesetz festgelegt, Widerspruch bei der zuständigen Meldebehörde einlegt wird. Wünschenswert wäre eine Umkehrung, so dass man der Weitergabe der Daten zustimmen muss, wie es jetzt schon bei der Datenweitergabe an Adressbuchverlage festgelegt ist. Die Informationen über die Widerspruchsmöglichkeiten sind vollkommen unzureichend. Die Veröffentlichung im Amtsblatt, die jährliche Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf und die dazu gehörigen Mininotizen in den Düsseldorfer Tageszeitungen sowie die aktive Suche nach dem Widerspruchsformular auf den Internetseiten der Stadt Düsseldorf dürfte nur einen kleinen Teil der Düsseldorfer Bevölkerung erreichen.

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Fragen:

  1. Wie viele Düsseldorfer EinwohnerInnen haben Widersprüche gegen die Datenweitergabe eingelegt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

  2. Wie viele der Widersprüche wurden im Zusammenhang mit Neuanmeldungen bzw. Ummeldungen eingelegt?

  3. Was gedenkt die Stadtverwaltung zu tun, um die Möglichkeit des Widerspruchs bekannter zu machen?

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla            Gilbert Yimbou


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Keller:

Frage 1:

Wie viele Düsseldorfer Einwohnerinnen haben Widersprüche gegen die Datenweitergabe eingelegt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

Antwort: Auf Grund des im Dezember 2008 vollzogenen Wechsels des Einwohnerfachverfahrens ist eine Aufschlüsselung der Widersprüche nach Jahren nur von diesem Zeitpunkt an möglich.

Jahr
Anzahl der Widersprüche
ab Dez 2008
604
2009
14.970
2010
19.723
2011
27.026
2012
8.665

Die Gesamtzahl der im Melderegister verzeichneten Widersprüche, einschließlich der Widersprüche aus der Zeit vor dem Dezember 2008, beträgt 130. 671.


Frage 2:
Wie viele der Widersprüche wurden im Zusammenhang mit Neuanmeldungen bzw. Ummeldungen eingelegt?

Antwort:
Auch hier ist es - wegen des Wechsels des Fachverfahrens - nur
möglich, Angaben für die Zeit ab Dezember 2008 zu liefern.

Jahr
Anzahl der Widersprüche
ab Dez 2008
61
2009
1.443
2010
2.018
2011
3.365
2012
1.159


Frage 3:

Was gedenkt die Stadtverwaltung zu tun, um die Möglichkeiten des Widerspruchs bekannter zu machen?

Antwort:

Eine weitere Ausweitung ist nicht beabsichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Durch jährlich wiederkehrende öffentliche Bekanntmachung, sowie bei der An- und Ummeldung wird auf bestehende Widerspruchsrechte und Zustimmungsvorbehalte hingewiesen. Außerdem wird im Internetauftritt der Stadtverwaltung umfassend informiert. Mithin stehen ausreichende Informationsquellen anlassbezogen, aber auch unabhängig davon, bereits zur Verfügung.

Zurück zum Kopf der Seite