Windenergienutzung in Düsseldorf
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 22.03.2012:
Neben der in Düsseldorf in den letzen Jahren stark angestiegenen Nutzung der Solarenergie bietet auch die Windenergie das Potential, zu einer kommunalen regenerativen Energieversorgung beizutragen. Das Gebiet der Stadt Düsseldorf bietet z. B. im Stadtteil Hubbelrath und am Rhein gute Standorte für Windenergieanlagen. Außerdem bieten Kleinwindanlagen, die auf Grund ihrer geringeren Höhe, ihrer Konstruktion und Lärmemissionen näher in Siedlungsnähe gebaut werden können bis 2020 eine Amortisationszeit von 5-10 Jahren, somit vergleichbar derjenigen, die bei Solaranlagen erreicht wird (Bundesverband Kleinwindanlagen). Solche Kleinwindanlagen eignen sich besonders gut für „Bürgerwindanlagen“, an denen sich BürgerInnen konzeptionell und finanziell beteiligen können. Geringere Effizienzen können durch kürzere Distanz zu den VerbraucherInnen und damit geringeren Leitungsverlusten und Netzinvestitionen ausgeglichen werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf folgenden Fragen:
- Welche Flächen in städtischen Besitz (oder im Besitz eines städtischen Tochterunternehmens) kommen für die Errichtung einer Windenergieanlage und für Kleinwindanlagen in Frage?
- Hält die Verwaltung die Aufstellung eines Windenergiekatasters (ähnlich dem bestehendem Solarkataster) für eine geeignete Maßnahme?
- Auf welche Weise kann die Stadt Flächen für Bürgergemeinschaften zur Verfügung stellen, die eine Bürgerwindanlage errichten wollen (parallel wie bei den Dächern, die für Solaranlagen zur Verfügung gestellt werden)?
Freundliche Grüße
Stephan Ungeheuer Anja Vorspel Odd Krause
Antwort der Verwaltung durch Beigeordnete Stulgies:
Frage 1:
Welche Flächen in städtischen Besitz (oder im Besitz eines städtischen Tochterunternehmens) kommen für die Errichtung einer Windenergieanlage und für Kleinwindanlagen in Frage?
Antwort:
Für die planerische Steuerung zur Errichtung von Windenergieanlagen sind die Besitzverhältnisse von nachgeordneter Bedeutung. Insofern wird hier im Weiteren nicht unterschieden.
Die Stadt Düsseldorf hat mit dem 53. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes eine Prüfung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen durchgeführt und mit dem Ratsbeschluss vom 31.01.2002 abgeschlossen.
Die zu diesem Verfahren auf den entsprechenden gesetzlichen und normativen Grundlagen durchgeführten notwendigen Untersuchungen haben keine geeigneten Standorte auf dem Düsseldorfer Gemeindegebiet nachweisen können.
Ein zwischenzeitlich im August 2011 vorgenommener interner Abgleich der damals im Rahmen des Flächennutzungsplan- Änderungsverfahrens getroffenen grundlegenden Aussagen mit dem aktuell gültigen Windenergieerlass des Landes NRW in Verbindung mit den Zielen des Entwurfs zum Klimaschutzgesetz NRW hat den damaligen Ratsbeschluss bestätigen können.
Eine Prüfung des städtischen Grundstücksbestandes oder auch des Bestandes städtischer Tochterunternehmen ist somit schon allein aufgrund dieser Ausführung hinfällig.
Speziell für Kleinwindanlagen wurde in Düsseldorf noch keine Untersuchung durchgeführt. Diese Anlagen laufen im Betrieb wesentlich leiser als Großanlagen und verursachen keinen störenden periodischen Schattenwurf aufgrund ihrer Achsialrotation. Außerdem benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb geringere Windstärken, sodass möglicherweise einzelne geeignete Standorte im Stadtgebiet vorhanden sind. Solche Flächen sind der Verwaltung bislang nicht bekannt.
Frage 2:
Hält die Verwaltung die Aufstellung eines Windenergiekatasters (ähnlich dem bestehendem Solarkataster) für eine geeignete Maßnahme?
Antwort:
Ausgehend von den oben beschriebenen Untersuchungen und unter Berücksichtigung der geringen Windhöffigkeiten in Düsseldorf ist zu erwarten, dass in Düsseldorf kein nennenswertes Potential für Windenergieanlagen existiert.
Das Solarkataster liefert eine unabhängige Bewertung aller Dachflächen für die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen.
Viele Dachflächen werden als geeignet ausgewiesen und können die Entscheidung zur Installation von Solaranlagen befördern. Diese unterstützenden Investitions-anreize werden aus den oben genannten Gründen bei einem Windenergiekataster nicht gesehen.
Frage 3:
Auf welche Weise kann die Stadt Flächen für Bürgergemeinschaften zur Verfügung stellen, die eine Bürgerwindanlage errichten wollen (parallel wie bei den Dächern, die für Solaranlagen zur Verfügung gestellt werden)?
Antwort:
Der Verwaltung liegen noch keine Informationen vor, die geeignete Flächen für Kleinwindanlagen ausweisen.
